ungewolltes Abo?! HQ Entertainment Network z. B. fremdgehen69 (Abbuchung www.HQBill.net BID)

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Was macht die HQ Entertainment Network GmbH & Co KG ?

Die HQ Entertainment Network GmbH & Co KG hat Ihren Sitz in Wien und bezeichnet sich auf Ihrer Homepage selbst als Full Service Provider und Vermarkter für Affiliate-Systeme in den Bereichen Online-Dating und Video-on-Demand-Plattformen, kurz gesagt: Die Firma betreibt zahlreiche Dating-Plattformen wie fremdgehen69.com.

Zahlreiche Nutzer sind auf derartigen Dating-Portalen der HQ Entertainment Network GmbH & Co KG bereits ungewollt in einen teuren Abovertrag getappt.

Wie gerät man in einen ungewollten Abovertrag?

Auf den Dating-Plattformen kann man für gewöhnlich zunächst kostenlos ein Profil erstellen. Diese kostenlosen Profile sind jedoch nur eingeschränkt nutzbar, so kann man sich allenfalls andere Profile anschauen, um jedoch Kontakt zu anderen Mitgliedern aufzunehmen, sprich für das eigentliche Dating, werden Gebühren fällig.

So hat der Nutzer die Wahl zwischen verschiedenen Paketen (Silber, Gold, Platin) zu unterschiedlichen Preisen mit jeweils unterschiedlicher Laufzeit (z. B. 30, 90, 180 Tage). Auf diese Weise kann man beispielsweise ein Paket mit einer Laufzeit von nur einem Monat für 49,90 Euro erwerben.

Oftmals wählen User ein Paket mit einer kurzen Laufzeit, um die Plattform u. a. zunächst testen zu können.

Achtung: Genau hier kann man schnell ungewollt in ein teures Abo geraten! 

Denn das jeweils ausgewählte Paket verlängert seine Laufzeit automatisch, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Dies ist den meisten Nutzern nicht bewusst und fällt Ihnen zumeist erst auf, wenn auf der Kreditkartenabrechnung bzw. auf dem Konto weitere Abbuchungen erfolgen (beispielsweise unter dem nicht viel sagenden Begriff „hqbill.net * 038“ oder BID..).

Was ist zu tun, wenn man betroffen ist?

Wenden Sie sich an uns. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. So konnten wir schon viele Betroffene gegen ungewollte Abos verteidigen.

Die Chancen sich gegen diese weiteren Forderungen zu wehren stehen gut, da oftmals auf die automatische Laufzeitverlängerung nicht ausreichend hingewiesen worden ist.

Auch wenn Sie schon Post von einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit erhalten haben, helfen wir Ihnen, sich ausreichend zur Wehr zu setzen.

Ich stehe Ihnen als persönlicher Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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