Abo: Commatis GmbH + Abbuchung DIGITALPAYMENT + Jedermann Inkasso – Vertrag kündigen+anfechten

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Abo nach Sex Dating: Vorsicht bei Datingseiten der Commatis GmbH (z. b. transendating.com, sexkiste.com)

Lesen Sie hier unseren ausführlichen Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/commatis-digitalpayment-jedermann-inkasso.html

Die Commatis GmbH aus Österreich ist uns aus diversen Verfahren als Betreiber von zahlreichen Dating-bzw. Sex Plattformen bekannt. So betreibt die Firma u. a die Seiten oldiesdate.com, milf-friend.com, transendating.com, parkplatzkartei.com u.v.m.

Zahlreiche Nutzer berichten uns, dass Sie unbewusst in einen Abovertrag getappt seien. 

Wie gerät man in die Abofalle?

Auf den Plattformen kann man sich für gewöhnlich zunächst kostenlos registrieren. Um jedoch den vollen Service der Seiten nutzen zu können, bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft.

Die Commatis GmbH behauptet nach der Nutzung ihrer Plattform regelmäßig das Zustandekommen eines solchen Abo-Vertrages und verlangt entsprechende Nutzungsgebühren. Teilweise berichten Nutzer von Abbuchungen beispielsweise unter dem Betreff „DIGITALPAYMENT.NL“. Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt, so schaltet die GmbH regelmäßig ein Inkasso-Unternehmen, z. B. die Jedermann Inkasso, für den weiteren Forderungseinzug ein. 

Wird auch jetzt nicht gezahlt wird eine Kanzlei zur weiteren Beitreibung der Forderung beauftragt (so in der Vergangenheit z. B. die Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte), womit die Kosten immer weiter steigen.

Ziel ist es unter anderem durch die erhöhten Kosten Druck auf den Empfänger auszuüben und es soll wohl so auch versucht werden, dem Betroffenen zu suggerieren, die Forderung sei rechtmäßig.

Betroffene berichten, dass ihre Kündigungen oftmals nicht akzeptiert worden seien und das Abo sich immer weiter verlängert hätte. 

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wichtig ist, dass Sie die Forderung weder vorschnell begleichen, noch diese weiter ignorieren. Sie sollten sich zunächst anwaltlich beraten lassen, denn wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit der Website nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. Sie sollten die Mahnungen jedoch nicht unbeachtet lassen, denn so drohen weitere, nicht unerhebliche Gebühren!

Wir helfen Ihnen: Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abos verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)




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