Untersagung von Cold Calls der Euroweb Internet GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Euroweb Internet GmbH ist es nicht gestattet, telefonischen Kontakt zum Zwecke der Werbung für ihre Dienstleistungen mit Unternehmen aufzunehmen, so entschied das LG Düsseldorf in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Referenzkunden-Angebot, welches dem Referenzpartner besondere Konditionen verspricht.

Im genannten Verfahren ging es um das telefonische Angebot, bei dem die Antragstellerin eine kostenfreie Erstellung einer Webseite erhalten sollte. Tatsächlich wurde ihr in einem darauffolgenden Termin ein Vertrag vorgelegt, welcher eine vier Jahre lange Mindestvertragslaufzeit und Kosten von über 10.000 Euro beinhaltete. Daraufhin klagte die Antragstellerin auf Unterlassung dieser unzulässigen Werbeanrufe. Das Gericht stimmte dem zu.

Sollten Sie sogenannte „Cold Calls“ von Unternehmen wie diesem erhalten, empfehlen wir Ihnen, rechtliche Hilfe aufzusuchen. Die Verfahrensweisen von Unternehmen, die solche Internet-System-Verträge anbieten, sind als Laie oft schwer nachzuvollziehen. Daher empfiehlt es sich, kompetente anwaltliche Kenntnisse hinzuziehen.

Die Werber der Anbieter derartiger Webseiten-Verträge, wie etwa Euroweb Internet, United Media Internet Online Media, Euroweb Deutschland, Web-Helden, Limit International Vertriebs UG, Rocket21, New Media Group GmbH oder Madsack Online Service, bringen Unternehmer häufig in die Situation, dass diese Verträge mit einem hohen Kostenvolumen unterzeichnen, die diese wirtschaftlich überfordern. Regelmäßig kann man sich von diesen Verträgen jedoch wieder lösen. Jedoch ist Eile geboten.

Genaueres: LG Düsseldorf, Beschluss v. 10.06.2011, Az. 34 O 173/11

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.

Beiträge zum Thema