Untervermietung: Was ist erlaubt und worauf muss man achten.

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Selbstverständlich ist es von höchster Wichtigkeit, sich über die gesetzlichen Vorgaben und Vertragsbedingungen im Klaren zu sein, wenn es um das komplex rechtliche Gebiet der Untervermietung geht. Hier erläutern wir die verschiedenen Aspekte dieses Themas.

Notwendigkeit einer schriftlichen Vereinbarung Eine erfolgreiche Durchführung der Untervermietung verlangt die formale Fixierung der getroffenen Absprachen in einem schriftlichen Dokument.

Definition der Untervermietung Wenn ein Hauptmieter die Nutzung eines Mietgegenstandes, vollständig oder teilweise, an eine dritte Partei gegen Bezahlung überträgt, spricht man von einer Untervermietung. In rechtlicher Hinsicht nennt man dies "Gebrauchsüberlassung an Dritte" gemäß §540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Verpflichtung zur Information des Vermieters Der Hauptmieter ist rechtlich dazu verpflichtet, den Vermieter umfassend über die Untervermietung zu informieren und dessen schriftliche Genehmigung einzuholen. Der Vermieter hat das Recht, bestimmte Angaben über den Untermieter einzufordern, wie etwa den Namen und die berufliche Stellung.

Genehmigung durch den Vermieter Wie bereits erörtert, muss der Hauptmieter die Erlaubnis des Vermieters für eine Untervermietung einholen. Eine Ablehnung durch den Vermieter ist nur unter bestimmten, nachweisbaren Gründen rechtens. Laut §553 BGB kann ein Mieter auf Genehmigung des Vermieters bestehen, sofern ein triftiger Grund für die Untervermietung vorliegt. Diese Gründe können beispielsweise sein:

  • Reduzierung der Anzahl der Bewohner (z.B. durch Auszug der Kinder oder Trennung vom Partner)
  • Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse
  • Ein längerfristiger Aufenthalt im Ausland

Ausnahmen für enge Verwandte und Angestellte Für nahe Familienmitglieder, Ehepartner, Haushalts- und Pflegepersonal ist keine Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Eine bloße Information genügt in diesen Fällen.

Untermietzuschlag und Zustimmungspflicht Der Vermieter kann seine Genehmigung von der Zustimmung des Mieters zu einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen. Insbesondere bei Inklusivmieten kann dies relevant sein, da in diesen Fällen der Vermieter für anfallende Nebenkosten aufkommt.

Gründe für die Ablehnung einer Untervermietung Es gibt diverse plausible Gründe, aufgrund derer ein Vermieter die Genehmigung für eine Untervermietung ablehnen kann. Dies kann beispielsweise an der Eignung des Untermieters oder einer potenziellen Überbelegung der Mietfläche liegen.

Rechtliche Konsequenzen unerlaubter Untervermietung Auch wenn eine nicht genehmigte Untervermietung an sich nicht als Straftat gilt, kann sie dennoch unangenehme Konsequenzen für den Hauptmieter haben, inklusive einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Zudem kann eine Geldstrafe im Falle einer Zweckentfremdung von Wohnraum, zum Beispiel durch Vermietung über Airbnb, verhängt werden.



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