Unzutreffende Online-Bewertungen: Wie Sie richtig reagieren

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Online-Bewertungen können eine wertvolle Informationsquelle sein, aber manchmal enthalten sie auch ungerechtfertigte persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte. Solche Bewertungen können das Ansehen und die Integrität einer Person oder eines Unternehmens beeinträchtigen. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wie Sie angemessen auf solche unzutreffenden - und damit im Ergebnis persönlichkeitsrechtsverletzende - Online-Bewertungen reagieren können.

  1. Bewertung auf Wahrheitsgehalt prüfen: Nehmen Sie sich Zeit, um die Bewertung objektiv zu analysieren. Handelt es sich um eine berechtigte Meinungsäußerung oder um die Äußerung von unwahren Tatsachenbehauptungen und/oder gar Beleidigungen?

  2. Kontakt mit der Plattform aufnehmen - Melden Sie die Bewertung: Viele Plattformen haben Richtlinien gegen beleidigende oder falsche Bewertungen. Melden Sie die problematische Bewertung, damit die Plattform eine Überprüfung vornehmen kann.

  3. Beweise sammeln - Dokumentation ist entscheidend: Sammeln Sie Beweise über die ungerechtfertigten Behauptungen. Screenshots, Kommunikation und andere relevante Informationen können Ihre Position stärken. Am besten enthält der screenshot einen Zeitstempel und die URL.

  4. Richtige Kommunikation - Höflich und sachlich bleiben: Falls es möglich ist, kontaktieren Sie den Bewerter sachlich und höflich, um die Situation zu klären. Sollte es sich um eine unzutreffende oder ehrverletzende Bewertung handeln, fordern Sie ihn höflich, aber bestimmt unter kurzer Fristsetzung (ca. 1 Woche) nachweisbar in Textform zur Entfernung der Bewertung auf.

  5. Fachlicher Rat - Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt: Wenn die ungerechtfertigte Bewertung schwerwiegend ist oder Ihr Ansehen erheblich schädigt, kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Medienrecht hilfreich sein.

  6. Abmahnung samt Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: In einigen Fällen kann eine Abmahnung samt Aufforderung zur Abgabe einer formellen Unterlassungserklärung erforderlich sein. Ihr Anwalt kann Sie hierzu beraten.

  7. Rechtliche Schritte: In schwerwiegenden Fällen können weitergehende rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden. So kann z.B. bei noch bestehender Eilbedürftigkeit (i.d.R. ca. 1 Monat ab Kenntnisnahme) einstweiliger Rechtsschutz ersucht werden. In dem sog. Hauptsacheverfahren kann eine Unterlassungsklage angestrengt werden, außerdem können je nach Schwere der Rechtsverletzung sogar Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Fazit: Ungerechtfertigte persönlichkeitsrechtsverletzende Bewertungen können schwerwiegende Folgen für Ihr Unternehmen in Form einer nachhaltigen Rufschädigung haben. Eine kluge Herangehensweise ist wichtig, um die Situation angemessen zu bewältigen. Prüfen Sie sorgfältig, sammeln Sie Beweise und setzen Sie sich auf professionelle und sachliche Weise zur Wehr. Bei ernsthaften Fällen ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die besten rechtlichen Schritte zu ermitteln und so Ihr Ansehen bestmöglich zu schützen.

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KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

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Foto(s): KANZLEI 441, RA Radermacher


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