Update 2023: Abmahnung wegen der Marke L’Oreal von Lubberger Lehment erhalten? Das müssen Sie jetzt wissen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Wir möchten Betroffenen hiermit Tipps und konkrete Handlungsempfehlungen im Falle einer L´Oreal Abmahnung geben


1. Wer mahnt ab?

Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment mahnen auch 2023 im Auftrag der L’Oreal S.A. vermeintliche Markenrechtsverstöße ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, unberechtigterweise zu Gunsten der L’Oreal S.A. geschützte Markennamen unberechtigterweise genutzt zu haben (z. B. durch den Vertrieb von Fälschungen / Produktpiraterie). Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Marken/Begriffe:

  • Biotherm
  • Cacharel
  • Carita
  • Clarisonic
  • Decléor
  • Diesel
  • Decléor
  • Essie
  • Essie for Professionals
  • Garnier
  • Giorgio Armani Cosmetics
  • Helena Rubinstein
  • Kérastase
  • Kiehl’s
  • L'Oréal Paris
  • La Roche-Posay
  • L’Oréal Professionnel
  • Maison Martin Margiela
  • Matrix
  • Maybelline New York
  • NYX Professional Makeup
  • La Roche-Posay
  • Ralph Lauren
  • Redken
  • Roger & Gallet
  • Shu Uemura Art of Hair
  • SkinCeuticals
  • The Body Shop
  • Urban Decay
  • Vichy
  • Viktor & Rolf
  • Yves Saint Laurent Beauté

2. Was fordert die Kanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte?

Im Wesentlichen wird verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Abmahnkosten zu zahlen.

Mein ausdrücklicher Rat:

Bitte unterschreiben Sie nichts vorschnell und zahlen Sie auch nicht vorschnell die Abmahnkosten. Hierdurch würde sich Ihre Position deutlich verschlechtern.

3. Ich habe eine L’Oreal S.A.-Abmahnung erhalten, was nun?

Sie sollten die Abmahnung von den Rechtsanwälten Lubberger Lehment unbedingt ernst nehmen. Es handelt sich nicht um Abzocke und Sie sollten es keinesfalls ignorieren, weil es dann noch wesentlich teurer werden könnte (z.B. wenn die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet uns sich herausstellt, dass die Abmahnung berechtigt gewesen sein sollte)

Daher empfehle ich in einer solchen Situation stets, die L’Oreal S.A. - Abmahnung professionell prüfen zu lassen. Zunächst ist zu klären, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Nur bei einer gerechtfertigten Abmahnung besteht konkreter Handlungsbedarf. Sofern sich die Abmahnung aber in Ihrem persönlichen Einzelfall als unberechtigt herausstellen sollte, wäre eine kurze schriftliche Zurückweisung der Abmahnung vollkommen ausreichend.

Meiner Erfahrung nach gibt es im Einzelfall durchaus Ansätze sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zu wehren. So kann der Markeninhaber nicht immer die Verwendung der Marke verbieten (sog. Erschöpfung von Markenrechten). Ob in Ihrem persönlichen Fall ein solcher Ausnahmefall vorliegt, oder ob gegebenenfalls andere Argumente greifen, mit denen Sie sich gegen die Abmahnung der L’Oreal S.A. verteidigen könnten, muss anhand des konkreten Einzelfalles geprüft werden. Eine pauschale Antwort, die für jeden Fall passt, ist nämlich leider nicht möglich.

Sofern die Prüfung Ihres Falles ergeben sollte, dass Sie gerechtfertigt abgemahnt worden sind, sollten Sie innerhalb der angegebenen Frist eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, um ein teures Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung) zu vermeiden.

Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von markenrechtlichen Abmahnungen.

4. Unsere Empfehlung: 1x1 bei Erhalt einer Abmahnung (gilt nicht nur für den Bereich Markenrecht!)

  • Kein Kontakt zu L’Oreal S.A. oder Lubberger Lehment aufnehmen
  • Fristen beachten!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Keine vorschnelle Zahlung der Abmahnkosten!
  • Noch vor Fristablauf einen spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz) aufsuchen!

Haben Sie auch eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Lubberger Lehment wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten im Auftrage der L’Oreal S.A. erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne weiter. Auch eine bundesweite Vertretung über die Grenzen von Bremerhaven hinaus stellt, dank E-Mail, Telefon und Fax, kein Problem dar.

Mein oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!


Kostenfreies Erstgespräch mit  der Kanzlei Dr. Newerla nutzen !


Kontaktieren Sie mich vorab völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 -0)  Ich würde mich freuen, wenn Sie mir das Abmahnschreiben zunächst per E-Mail (info@drnewerla.de ) oder Fax zukommen lassen könnten. Hier mit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Fragen Sie uns auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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