Update 2024: Abmahnung BMW AG durch die KLAKA Rechtsanwälte erhalten? Das müssen Sie jetzt tun!

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Tipps und Handlungsempfehlungen für Betroffene von einer BMW-Abmahnung (KLAKA Rechtsanwälte)


Bereits seit mehreren Jahren versenden die KLAKA Rechtsanwälte Abmahnschreiben die BMW AG aufgrund Verletzung des Markenrechts an den Marken der BMW AG. Hierzu gehören z. B. die Marken „BMW“, „M“, „M1“, „MDrive“ sowie „Mini“.


Auch in den letzten Wochen erreichten uns mehrere Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnungen der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG erhalten hat. Konkret ging es in dieser Abmahnung um die angeblich unberechtigte Verwendung der Marke „M“ sowie "BMW". Es wurde den betroffenen Vorgeworfen in der Artikelüberschrift eines der beiden eben genannten egschützten Marken in unzulässiger Weise (und vor allem ohne einen Hinweis "passend für" oder "geeignet für" verwendet zu haben.

In einigen mir bekannten Fällen wurde dem Empfänger der BMW-Abmahnung vorgeworfen, die Bezeichnung "M" in Verbindung mit den Begriffen "Style" oder "Optik" zu verwenden.

In anderen Fällen, die von von BMW-Abmahnungen betroffen waren, ging es um den Vorwurf, dass das bekannte BMW-Logo unberechtigterweise von dem abgemahnten Unternehmen genutzt wurde. In solchen Fällen ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Gemäß der Rechtsprechung, zum Beispiel des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 33/10), darf eine markenunabhängige Reparaturwerkstatt ("freie" Werkstatt) nicht ohne Weiteres mit dem Logo eines Fahrzeugherstellers, wie z.B. BMW, werben.


Wie haben bereits in der Vergangenheit über Abmahnungen der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG berichtet:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnungen-der-klaka-rechtsanwaelte-fuer-die-bmw-ag-erhalten-wir-helfen-gerne-204198.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsicht-abmahnung-markenrecht-klaka-rechtsanwaelte-mahnen-im-auftrag-von-bmw-ab_086461.html


Was fordert KLAKA im Auftrage der BMW AG in dem Abmahnschreiben?


Die KLAKA Rechtsanwälte werfen dem Betroffenen vor, unberechtigterweise eine oder mehrere Markenrechte der BMW AG an deren Marken („BMW“, „M“, „M1“, „MDrive“ sowie „Mini“) verletzt zu haben. Als Anlagen legen die KLAKA Rechtsanwälte Registrierungsnachweise und eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.


Was wird von KLAKA für die BMW AG verlangt?


Die KLAKA Rechtsanwälte fordern im Namen der BMW AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:


  • Umfangreiche Auskunftsansprüche
  • Schadensersatzansprüche (nach Auskunftserteilung)


Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten durch KLAKA in Anspruch genommen. Nach den hier vorliegenden BMW-Abmahnungen werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 600.000,00 € im Einzelfall zugrunde gelegt. Die Höhe des Gegenstandswerts ist abhängig vom Umfang der Markenrechtsverletzung(en) sowie dessen Schwere.

Somit können die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten , die von KLAKA gefordert werden im Einzelfall bis zu knapp 7.000.- € brutto betragen..


Ich habe eine BMW-Abmahnung von KLAKA erhalten, was nun?

Sollten auch Sie von einer BMW - Abmahnung über die KLAKA Rechtsanwälte betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst muss geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.

Bitte wenden Sie sich vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt! Wir von der Kanzlei Dr. Newerla unterstützen Sie gerne.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung an Marken der BMW AG („BMW“, „M“, „M1“, „MDrive“ sowie „Mini“ erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an und das bundesweit! Wir haben bereits seit ca. 15 Jahren Erfahrung mit der Verteidigung gegen Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht und seit Jahren Erfahrung mit den KLAKA Rechtsanwälten in BMW-Fällen und wissen genau, was zu tun ist.


Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen in Ruhe Ihren Fall und die Erfolgsaussichten durchgehen. 

Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre BMW - Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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