Urheberrecht - Abmahnung Fotoklau - Was man wissen sollte

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Aktuell beraten und vertreten wir vermehrt in Fällen bei denen es um die unberechtigte Nutzung von Fotos geht. Leider glauben immer noch viele, dass man  Fotos im Internet kopieren und dann einfach nutzen kann.  Das ist allerdings falsch. Fotos unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Sämtliche Rechte stehen dem Urheber zu. In der Praxis werden diese Rechte häufig übertragen. Der Berechtigte hält dann regelmäßig die ausschließlichen Nutzungsrechte und kann ebenfalls gegen die unberechtigte Verwendung vorgehen.

In aller Regel wird bei der unberechtigten Nutzung eine Abmahnung ausgesprochen. In dieser werden Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Je nachdem wie viele Fotos unberechtigt verwendet worden sind, werden hier teils sehr hohe Streitwerte und Schadenersatzforderungen  geltend gemacht.  Die Streitwerte werden von den Gerichten zwischen 3.000 und 6.000 EUR pro Bild festgesetzt. Diese variieren aber und hängen auch davon ab, wie qualitativ hochwertig das Foto ist und auch, ob es privat oder gewerbliche genutzt wurde. Auch der Schadenersatz hängt von diesen Faktoren ab. Regemäßig wird ein Schadenersatz von 100 € bis 500 € je Foto angenommen. Zudem wird ein 100 %-iger Aufschlag gemacht, wenn der Urheber nicht genannt wird.

Es sollte aber genau geprüft werden, ob dem Abmahnenden überhaupt Ansprüche zustehen und wenn ja in welcher Höhe. Oft werden zu hohe Forderungen geltend gemacht.

Abmahnungen müssen zudem sauber formuliert werden. Wir erleben immer wieder, dass dies in der Praxis auch von Anwälten nicht immer eingehalten wird. Das hat zur Folge, dass solche Abmahnungen unberechtigt sein können. Der Abgemahnte kann sogar die Kosten seiner Verteidigung (also die eigenen Rechtsanwaltskosten)  beim Abmahner geltend machen.

Der Teufel steckt häufig im Detail. Wir empfehlen daher sowohl für denjenigen der eine Abmahnung aussprechen will, als auch für den der sich gegen eine solche Abmahnung verteidigen will, sich einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen.

Gerne stehe wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an unter 0421-56638780 oder senden Sie uns eine Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net 

Wir sind schon seit vielen Jahren im Urheberrecht spezialisiert.



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