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Urheberrecht an Fahrrad - Form? Der Fall Brompton, EuGH Az. C-833/18

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Kann an der Form bzw. Gestaltung eines Fahrrades ein urheberrechtlicher Schutz bestehen? Laut Urteil des EuGH vom 11.06.2020, Az.: C-833/18 ist dies möglich, wenn es sich dabei um eine geistige Schöpfung handelt.



Sachverhalt

Es handelt sich um urheberrechtliche Ansprüche an dem sogenannten Brompton - Fahrrad. Die Brompton Bicycle Ltd. klagte gegen die Get2Get, da letztere die urheberrechtlichen Ansprüche der Brompton verletzt habe. Die Get2Get vermarktete das Fahrrad „Chedech“.

Eindeutige Merkmale

Die besonderen Merkmale des Brompton - Fahrrades bestehen in den drei unterschiedlichen Positionen, die das Faltrad einnehmen kann. Das Patent hierauf ist jedoch zwischenzeitlich abgelaufen. Genau diese drei Positionen kann aber auch das Chedech - Fahrrad annehmen.  Die Brompton Bicycle Ltd. sah deshalb eine Urheberrechtsverletzung zu ihren Lasten.

Das Urteil des EuGH

„Die Art. 2 bis 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sind dahin auszulegen, dass der in diesen Artikeln vorgesehene Urheberrechtsschutz auf ein Erzeugnis Anwendung findet, dessen Form, zumindest teilweise, zur Erreichung eines technischen Ergebnisses erforderlich ist, wenn es sich bei diesem Erzeugnis um ein aus einer geistigen Schöpfung entspringendes Originalwerk handelt, weil der Urheber des Werkes mit der Wahl der Form des Erzeugnisses seine schöpferische Fähigkeit in eigenständiger Weise zum Ausdruck bringt, indem er freie und kreative Entscheidungen trifft, so dass diese Form seine Persönlichkeit widerspiegelt. Es ist Aufgabe des nationalen Gerichts, unter Berücksichtigung aller einschlägigen Aspekte des Ausgangsrechtsstreits zu prüfen, ob dies der Fall ist.“

Fazit:

Ein urheberrechtlicher Schutz findet auch auf Formen und Gestaltungen Anwendung, sofern den Formen eine schöpferische Fähigkeit nachzuweisen ist, die über das Handwerklich Normale hinausgeht. Dies ist z. B. der Fall wenn diesbezüglich freie und kreative Entscheidungen getroffen worden sind und dies die Persönlichkeit des Schöpfers wiederspiegelt. Ob und inwieweit dies der Fall ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

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