Urheberrechtliche Abmahnung von RA Fechner wg. Veröffentlichung einer Fotografie v. Roland Schweizer

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Rechtsanwalt Fechner aus Berlin mahnt für den deutschen Fotografen Roland Schweizer aus Löwenstein Urheberrechtsverletzungen ab. In unserem Fall geht es um die Veröffentlichung einer urheberrechtlich geschützten Fotografie des Fotografen. 

Die Fotografie soll der Abgemahnte auf seiner Homepage ohne Zustimmung von Roland Schweizer veröffentlicht haben. Mit der Veröffentlichung soll der Abgemahnte laut des Rechtsanwalts gemäß § 19 a UrhG gegen die Urheberrechte seines Mandanten verstoßen haben.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung (mit einer vom Rechtsanwalt vorgeschlagenen Vertragsstrafe i. H. v. 5.001 €) und zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 837, 76 € aufgefordert. Hinzu kommen Schadensersatzkosten, die der Rechtsanwalt für den Lizenzschaden des Fotografen verlangt, i. H. v 1.518,09 € (inkl. Zinsen). 

Zudem werden die Kosten für die Dokumentation der Rechtsverletzung i. H. v 113,05 € gefordert. Somit insgesamt 2.937,99 € (inkl. Umsatzsteuer). 

Sie wurden ebenfalls wegen der Veröffentlichung einer Fotografie abgemahnt?

Eine urheberrechtliche Abmahnung ist stets ernst zu nehmen, da sie oft mit hohen Kosten verbunden ist. Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht und reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist! Auch wenn Ihnen die Abmahnung vorab per E-Mail zugeschickt wurde, ist diese keineswegs als Spam anzusehen. Wichtig ist, dass Sie keine voreilige Zahlung tätigen oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wie im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung vorzugehen ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es ist zunächst zu prüfen, ob eine Urheberrechtverletzung tatsächlich vorliegt. Im Falle einer eindeutigen Verletzung ist es allerdings dennoch möglich, die von der Gegenseite vorgefertigte Unterlassungserklärung in modifizierter Form abzugeben. Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung ist die Heranziehung einer anwaltlichen Unterstützung empfehlenswert.

Gerne helfe auch ich Ihnen mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht habe ich seit vielen Jahren und mehreren tausend Abmahnverfahren Erfahrungen gesammelt.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer. Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Hierfür können Sie mir auch gerne im Voraus Ihre Abmahnung per E-Mail oder über das Kontaktformular zukommen lassen. 


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