Urlaub und Krankheit!

  • 1 Minuten Lesezeit

Man freut sich das ganze Jahr auf seinen wohlverdienten Urlaub,- nun ist der Urlaub endlich da und man ist krank! Dies ist zwar ärgerlich, aber kein Grund zum Verzweifeln!

Der Urlaubsanspruch bleibt während der Krankheit bestehen und verfällt nicht während der Krankheit!

Befindet man sich im Urlaub und erkrankt, so muss man aber schnellstmöglich den Arbeitgeber informieren.

Man sollte hierbei die voraussichtliche Dauer der Erkrankung und den momentanen Aufenthaltsort nennen.

Wenn es möglich ist, sollte man dem Arbeitgeber auch das Attest zu schicken oder gegebenenfalls faxen.

In jedem Fall verfällt der Urlaubsanspruch nicht! Man kann seinen Urlaub sozusagen „nachholen".

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema