Urlaub und Widerruf!

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Sie haben frühzeitig einen Urlaubsantrag gestellt und Ihr Chef hat diesen bewilligt. Doch wie sicher ist der Urlaub nun? Kann der Chef ihn widerrufen? Oder Sie gar aus dem Urlaub zurück in den Betrieb holen?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Urlaub nicht mehr widerrufen werden kann, sobald er einmal genehmigt wurde.

Wie bei den meisten Grundsätzen gibt es auch hier eine Ausnahme. Hat der Urlaub noch nicht begonnen, so kann der Arbeitgeber den Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen widerrufen.

An diese „dringenden betrieblichen Gründe" werden hohe Anforderungen gestellt. Dass es einfach mehr zu tun gibt reicht hier nicht aus.

Hat der Arbeitnehmer den Urlaub bereits begonnen, so kann er nicht mehr widerrufen werden. Das Bundesarbeitsgericht hat schon mehrfach entschieden, dass es nicht zulässig ist einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurück zu rufen. Auch eine Vereinbarung, die dem Chef die Möglichkeit einräumt einen Arbeitnehmer zurück zu rufen ist unzulässig.

Es ist also nicht zu befürchten, dass Ihr Chef Sie zurück holen kann, wenn Sie bereits mit Ihrer Familie am Strand liegen.

Und noch ein Tipp: Widerruft ihr Chef den Urlaub, vor Urlaubsantritt aus dringenden betrieblichen Gründen, so muss er die Kosten einer bereits gebuchten Reise erstatten.

Rechtsanwalt Borth

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