Urteil in Sachen Phishing! LG Oldenburg sieht die Bank in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen!
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In der Pressemitteilung des LG Oldenburg vom 18.01.2016 heißt es, dass das LG Oldenburg eine Bank verurteilt, dem Kontoinhaber einen Schaden von über 10.000 Euro zu ersetzen. Der Kontoinhaber ist Opfer einer Phishing-Attacke gewesen. Im Zeitraum vom 09.03.2015 bis zum 13.03.2015 seien 44 unberechtigte Überweisungen von den Konten des Kontoinhabers angewiesen worden – allerdings nicht von ihm selbst.
Die Bank wehrte sich gegen die Schadensersatzforderung des Kontoinhabers mit dem Argument, er habe grob fahrlässig gehandelt, indem er u.a. Apps auf seinem Mobiltelefon installierte, die aus nicht sicheren Quellen herrührten.
In der Pressemitteilung wird folgende Aussage zu den Beweggründen des LG Oldenburg getätigt:
„Nach durchgeführter Beweisaufnahme hat das Landgericht der Klage stattgegeben. Die Beklagte hat nachzuweisen, dass es sich bei den streitgegenständlichen Zahlungsvorgängen um solche gehandelt hat, die der Kläger autorisiert hat. Nicht der Kläger hat zu beweisen, dass er Opfer einer Phishing-Attacke wurde und somit die Zahlungsvorgänge durch unberechtigt Dritte erfolgten. Dafür ist es nicht ausreichend, dass die Bank die Zahlungsvorgänge elektronisch aufzeichnet. Auch spricht kein Anscheinsbeweis für eine autorisierte Zahlung, wenn die Legitimation unter Verwendung der dem Kläger zur Verfügung gestellten Benutzernahmen, PIN und TAN erfolgt.“
Dies bedeutet, dass das LG Oldenburg nicht den Kontoinhaber, sondern die Bank in der Beweislast sah. Der Kontoinhaber kann sich nun freuen, seine über 10.000 Euro wieder zu erhalten.
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