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Urteil in Sachen Phishing! LG Oldenburg sieht die Bank in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen!

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Das LG Oldenburg hat am 18.01.2016 entschieden, dass eine Bank einem Kontoinhaber, welcher Opfer einer Phishing-Attacke wurde, über 10.000 Euro Schadenersatz zahlen muss. Zwischen dem 09.03.2015 und dem 13.03.2015 fanden 44 unberechtigte Überweisungen von seinen Konten statt. Die Bank argumentierte zunächst, der Kontoinhaber habe grob fahrlässig gehandelt, indem er unsichere Apps installierte. Das Gericht stellte jedoch die Beweislast auf die Bank, die nachweisen musste, dass die Zahlungen vom Kontoinhaber autorisiert wurden. Da dies nicht gelang, wurde der Bank die Haftung auferlegt. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf IT-Recht, unterstützt Opfer von Phishing-Attacken dabei, ihr gestohlenes Geld zurückzufordern, auch gegen Banken, die zunächst die Haftung ablehnen.

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In der Pressemitteilung des LG Oldenburg vom 18.01.2016 heißt es, dass das LG Oldenburg eine Bank verurteilt, dem Kontoinhaber einen Schaden von über 10.000 Euro zu ersetzen. Der Kontoinhaber ist Opfer einer Phishing-Attacke gewesen. Im Zeitraum vom 09.03.2015 bis zum 13.03.2015 seien 44 unberechtigte Überweisungen von den Konten des Kontoinhabers angewiesen worden – allerdings nicht von ihm selbst.

Die Bank wehrte sich gegen die Schadensersatzforderung des Kontoinhabers mit dem Argument, er habe grob fahrlässig gehandelt, indem er u.a. Apps auf seinem Mobiltelefon installierte, die aus nicht sicheren Quellen herrührten.

In der Pressemitteilung wird folgende Aussage zu den Beweggründen des LG Oldenburg getätigt:

„Nach durchgeführter Beweisaufnahme hat das Landgericht der Klage stattgegeben. Die Beklagte hat nachzuweisen, dass es sich bei den streitgegenständlichen Zahlungsvorgängen um solche gehandelt hat, die der Kläger autorisiert hat. Nicht der Kläger hat zu beweisen, dass er Opfer einer Phishing-Attacke wurde und somit die Zahlungsvorgänge durch unberechtigt Dritte erfolgten. Dafür ist es nicht ausreichend, dass die Bank die Zahlungsvorgänge elektronisch aufzeichnet. Auch spricht kein Anscheinsbeweis für eine autorisierte Zahlung, wenn die Legitimation unter Verwendung der dem Kläger zur Verfügung gestellten Benutzernahmen, PIN und TAN erfolgt.“

Dies bedeutet, dass das LG Oldenburg nicht den Kontoinhaber, sondern die Bank in der Beweislast sah. Der Kontoinhaber kann sich nun freuen, seine über 10.000 Euro wieder zu erhalten.

Unsere Kanzlei hilft Opfern von Phishing

Uns kontaktieren regelmäßig Betroffene einer Phishing-Attacke bundesweit, um unsere juristische Hilfestellung in Anspruch zu nehmen. Wir sind auf das IT-Recht spezialisiert und kennen daher die genaue Vorgehensweise, um sich in solch einer Situation rechtlich sicher zu verhalten. Es geht darum, das gestohlene Geld von der Bank erstattet zu bekommen. Dabei stellen sich Banken häufig quer und behaupten, nicht haften zu müssen. Gern helfen wir Ihnen.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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