van Tilburg Consultancy: Betrug weitet sich aus! Es eilt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen van Tilburg Consultancy (www.vantilburg-consultancy.com) mit angegebener Adresse in Brüssel, Belgien, bei dem inzwischen leider eindeutig feststeht, dass Anlage-Betrug vorliegt, weitet sich der Betrug inzwischen aus und Anleger müssen schnell handeln, um einen Totalverlust ihres überwiesenen Geldes zu vermeiden, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Inzwischen gibt es einschlägige Warnhinweise z.B. des Polizeipräsidiums Neubrandenburg in einer Warnung vom 13.02.2023, wo ausdrücklich von "Vorsicht vor Anlagebetrug im Zusammenhang mit der van Tilburg Consultancy" gesprochen wird. Somit steht leider fest, dass Betrug vorliegt.

Anleger werden inzwischen verstärkt auf den Anlagebetrug bei van Tilburg Consultancy, der Parallelen zu anderen "Festgeld"betrügereien der letzten Zeit aufweist wie Weltzins.de, Eurozins, Zinsfuchs, etc. aufmerksam, weil Ihnen  die versprochenen Zinsen, die teils Anfang Februar fällig werden sollten, nicht ausbezahlt wurden.

Zwar gibt es auch Anbieter für Festgeldanlagen, die seriös handeln, hierzu gehört van Tilberg Consultancy aber leider nicht, weil van Tilberg Consultancy, anders als die seriösen Festgeldanbieter, nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt.

Schlimmer noch:

Es droht Anlegern bei van Tilburg Consultancy leider nicht nur die Gefahr, dass die Zinsen nicht ausbezahlt werden, sondern leider der Totalverlust des überwiesenen Geldes.

Bei den "Anlageberatern" von van Tilberg Consultancy, die sich mit Namen wie "Herr Kowa...." o.ä. gemeldet haben, dürfte es sich nur um geschulte Callcenter-Mitarbeiter gehandelt haben, die sich mit falschem Namen ausgeben haben dürften. 

Bei den Banken in Schweden oder Dänemark, an die die Anleger die Gelder überwiesen haben, sind die Anleger aber gar nicht Kontoinhaber, sondern völlig fremde Kontoinhaber.

Diese legen das Geld vermutlich nicht für die Anleger an, sondern es besteht der klare Verdacht, dass diese es gleich abheben und veruntreuen.

Absolute Eile dürfte hier nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten gegeben sein, vorteilhaft ist, dass diverse Anleger die Gelder erst vor kurzem, nämlich im Dezember oder Januar überwiesen hatten, so dass die Hoffnung besteht, dass hier noch bei schnellem Handeln Gelder gerettet werden könnten.

Ansonsten sollten Anleger auch weitere Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen "Hintermänner", prüfen, gegen die Kontoinhaber, gegen die ein klarer Rückzahlungsanspruch, z.B. gem. § 812 ff. BGB, besteht. 

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen erteilen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung. 

Betroffene Anleger, die bei van Tilburg Consultany (www.vantilburg-consultancy.com) ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema