Verbraucherwiderruf: Kein neues Widerrufsrecht nach Ablauf kostenloser Probephase

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Verbraucher, die ein kostenloses Abonnement abschließen und dieses nicht innerhalb der Testphase kündigen, haben nach dem Übergang in die kostenpflichtige Phase kein erneutes Widerrufsrecht, so entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 05.10.2023, Aktenzeichen: C-565/22.


Hintergrund der Entscheidung:


Das EuGH-Urteil erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Unternehmen Sofatutor. Sofatutor ist ein Anbieter einer Internet-Lernplattform für Schüler in Österreich. Die Diskussion drehte sich um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sofatutor, die es vorsehen, dass ein Abonnement nach Ablauf einer anfänglichen kostenlosen Testphase automatisch kostenpflichtig wird, wenn der Kunde sein Abo nicht rechtzeitig kündigt.


Grundsätzlich nur einmaliges Widerrufsrecht für Verbraucher:


Der Europäische Gerichtshof betont in seinem Urteil:


  • Verbraucher haben innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss das Recht, ihre Fernabsatzverträge (oder Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  • Das Ziel des Widerrufsrechts besteht darin, Verbrauchern Bedenkzeit und die Möglichkeit zur Überprüfung des Produkts oder der Dienstleistung zu bieten.

Zum einen steht den Verbrauchern somit kein erneutes Widerrufsrecht zu, wenn sie bei Vertragsabschluss umfassend über die nach Ablauf der Testphase anfallenden Kosten informiert wurden.


Zum anderen besteht kein Widerrufsrecht auch dann, wenn sich die Vertragsbedingungen, die den Verbrauchern bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurden, nach der Umwandlung des Vertrags in ein kostenpflichtiges Abonnement nicht ändern.


Ausnahme nur bei unzureichender Information über die Kosten


Eine Ausnahme besteht, wenn Verbraucher bei Vertragsabschluss nicht klar und verständlich über die anfallenden Kosten informiert wurden. In diesem Fall haben sie nach Ablauf der Testphase ein neues Widerrufsrecht. Eine Änderung der Vertragsbedingungen, die mit der Umwandlung oder Verlängerung des Abonnements einhergeht, führt ebenfalls zu einem neuen Widerrufsrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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