Verdacht auf Geldwäsche – Banken sperren Konten von Privatkunden | Update 2023

  • 3 Minuten Lesezeit

Geänderte Gesetzeslage als Grund für häufiger auftretende Kontosperrungen - Jetzt Handeln!

Plötzlich wird die EC-Karte beim Einkaufen nicht mehr akzeptiert. So ergeht es vermehrt Bankkunden, nachdem ihr privates Girokonto wegen eines Verdachts auf Geldwäsche gesperrt wurde.  Seit der Umsetzung einer EU-Richtlinie hat sich der Umgang von Banken mit einem etwaigen Verdacht auf Geldwäsche verändert, sodass immer häufiger nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatkunden verdächtigt werden – oftmals ohne hinreichenden Grund - mit der Folge einer Kontosperrung. Teilweise wird das Konto sogar gekündigt. Für die Betroffenen nicht nur unangenehm, sondern auch finanziell bedrohlich.


Was ist der Grund für die erhöhte Zahl an Kontosperrungen wegen Verdacht auf Geldwäsche?

Seitdem der Anwendungsbereich der Strafnorm des § 261 StGB, welcher Geldwäsche unter Strafe stellt, erweitert wurde, sind vermehrt auch Privatkunden von Kontosperrungen aufgrund eines Geldwäscheverdachts betroffen. Nach § 43 GwG sind Finanzdienstleister dazu angehalten, einen etwaigen Verdacht an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Dies hat regelmäßig die Sperrung des betroffenen Kontos zur Folge.


Wie entsteht der Verdacht auf Geldwäsche?

Transaktionen, bei denen die Herkunft nicht ersichtlich ist, können einen entsprechenden Verdacht auslösen. Dazu gehören insbesondere Einzahlungen höherer Geldsummen ab etwa 10.000 € oder Transaktionen aus dem Ausland. Auch Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen können die Bank aufmerksam werden lassen. Betroffen von einer Kontosperrung sind dabei nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatkunden. Kommen die Banken ihrer Meldepflicht nicht nach, können sie sich selbst strafbar machen. Dies ist ein weiterer Faktor dafür, dass ohne umfangreiche Prüfung eine Meldung an das FIU erfolgt. Die Konsequenz: eine - oftmals ungerechtfertigte - Sperrung und darauf folgende Kündigung des Kontos.


Wie kann man einer fälschlichen Kontosperrung wegen Geldwäsche vorbeugen?

Besonders wichtig ist es, die Herkunft der entsprechenden Geldmittel nachweisen zu können. Heben Sie deshalb alle Belege, die mit der Transaktion zusammenhängen, sorgfältig auf. Dies umfasst beispielsweise Rechnungen, Auszahlungsbelege einer anderen Bank oder notariell beurkundete Kaufverträge.

Es kann ebenfalls hilfreich sein, eine entsprechende Transaktion dem zuständigen Kundenberater der Bank vorher anzukündigen, um einen Verdacht gar nicht erst entstehen zu lassen.


Was bedeutet eine Kontosperrung für den Betroffenen?

Eine Kontosperrung führt dazu, dass der Inhaber nicht mehr auf dieses zugreifen und über das enthaltene Guthaben verfügen kann. So sind Abbuchungen, Überweisungen und Daueraufträge nicht mehr möglich bzw. werden ausgesetzt. Dies kann einen negativen Schufa-Eintrag als Konsequenz haben und den Betroffenen in seiner finanziellen Handlungsfreiheit einschränken. Für den Privatkunden, der seine Miete oder andere Verbindlichkeiten von seinem Girokonto aus bedient, ist der Zugang zum Konto von essentieller Bedeutung. Eine Sperrung kann empfindliche Nachteile nach sich ziehen.


Darüber hinaus wurde bereits manchen Bankkunden nach der Sperrung mit Verweis auf einen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen das Konto gänzlich gekündigt. Für den Kunden besonders einschneidend, da ein schneller Wechsel zu einer anderen Bank gestaltet sich oftmals schwierig.


Was für Handlungsmöglichkeiten bestehen bei einer Kontosperrung?

Zunächst besteht die Möglichkeit, die Herkunft des Geldes einer fraglichen Transaktion mittels Nachreichen der erforderlichen Nachweise zu belegen. Sollte die Bank jedoch nicht auf etwaige Aufklärungsversuche reagieren, hilft die Beauftragung eines Anwalts zur rechtlichen Vertretung. Gerade wenn die Bank länger untätig bleibt, kann die Kontosperrung für den Betroffenen schnell existenzbedrohend werden. Ein Zugriff auf das eigene Konto ist daher besonders eilbedürftig. In diesem Fall kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung helfen, um einen schnellen Zugriff auf das Konto wieder zu ermöglichen.


Suchen Sie einen Anwalt, der Sie bei Geldwäschevorwürfen unterstützt?

Sie sind von einer Kontosperrung wegen eines Verdachts auf Geldwäsche betroffen? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Wir beraten Sie professionell und persönlich bei Ihrem Anliegen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 04202 / 6 38 37 0 oder per E-Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de.  


Quellen zum Thema Geldwäsche Kontosperrung

Zoll online - Fachliche Informationen

Geldwäschegesetz gilt auch für Privatpersonen .  VLH

Deutsche Kreditwirtschaft (die-dk.de)
Das Geldwäschegesetz: Alles, was du wissen musst - N26
Bareinzahlungen: Ab 10.000 Euro müssen Kunden die Herkunft des Geldes belegen (handelsblatt.com)
BaFin - Zahlungsverkehr - Warum muss ich bei Bareinzahlungen einen Herkunftsnachweis vorlegen?
Neue Regeln bei Bareinzahlungen: Was Bankkunden jetzt wissen müssen (merkur.de)

Zoll online - Verdachtsfälle und Meldepflichten

https://rechtsanwaltkaufmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht/verdacht-auf-geldwaesche-kontosperrung-2023

Foto(s): Foto: Eigene Darstellung: Verdacht auf Geldwäsche


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hermann Kaufmann

Beiträge zum Thema