Verhaltensbedingte Kündigung: Welche Gründe rechtfertigen sie?

  • 3 Minuten Lesezeit

Als Arbeitgeber stehen Sie vor der Herausforderung, ein Unternehmen erfolgreich zu führen und dabei auch schwierige Personalentscheidungen zu treffen. Eine der gravierendsten Entscheidungen ist die verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiters. Doch welche Gründe rechtfertigen eine solche Kündigung, und was müssen Sie rechtlich beachten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen, prägnante Beispiele und einen abschließenden Rechtstipp.

Definition und Voraussetzungen

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung, die auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruht. Dabei geht es um Verstöße gegen arbeitsvertragliche Haupt- oder Nebenpflichten, die dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.

Damit eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Vorliegen eines Fehlverhaltens: Der Arbeitnehmer hat gegen vertragliche Pflichten verstoßen.

Verschulden: Der Arbeitnehmer muss das Fehlverhalten vorsätzlich oder fahrlässig begangen haben.

Erforderlichkeit einer Abmahnung: In der Regel ist eine vorherige Abmahnung notwendig, damit der Arbeitnehmer die Chance hat, sein Verhalten zu ändern.

Interessenabwägung: Es muss geprüft werden, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand überwiegt.

Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung

Nach der Rechtsprechung können verschiedene Arten von Fehlverhalten eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

Wenn ein Arbeitnehmer wiederholt und unbegründet Anweisungen des Arbeitgebers ignoriert, handelt es sich um eine erhebliche Pflichtverletzung.

Regelmäßige Verspätungen oder unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz können eine Kündigung rechtfertigen, insbesondere wenn dies nach einer Abmahnung weiterhin vorkommt.

Wiederholte Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten, Mobbing oder beleidigende Äußerungen sind Gründe, die das Arbeitsklima nachhaltig beeinträchtigen können.

Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder andere strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, stellen einen gravierenden Vertrauensbruch dar.

Missachtung von Arbeitsschutz- oder Sicherheitsregeln, die andere Mitarbeiter oder das Unternehmen gefährden, kann ebenfalls die Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung sein.

Die Rolle der Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein wesentliches Instrument im Vorfeld einer verhaltensbedingten Kündigung. Sie dient dazu, dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen und ihm die Konsequenzen aufzuzeigen. Dabei muss die Abmahnung folgende Punkte enthalten:

  • Wann, wo und wie hat sich der Arbeitnehmer pflichtwidrig verhalten?
  • Warum ist das Verhalten des Arbeitnehmers nicht akzeptabel?
  • Klare Aufforderung, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen.
  • Hinweis darauf, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.

Ohne Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung häufig unwirksam, da der Arbeitnehmer nicht ausreichend Gelegenheit hatte, sein Verhalten zu korrigieren.

Rechtstipp: Vorsicht bei der Umsetzung

Die verhaltensbedingte Kündigung ist eine der am häufigsten vor Gericht angefochtenen Kündigungsarten. Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Stellen Sie sicher, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers detailliert dokumentiert ist, einschließlich Zeugen und Beweismitteln.
  • Eine Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein („ultima ratio“).
  • Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens ausgesprochen werden (§ 626 Abs. 2 BGB).
  • Lassen Sie sich vor der Kündigung rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass alle formellen und materiellen Voraussetzungen eingehalten werden.

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Arbeitnehmers und birgt ein hohes Risiko für rechtliche Streitigkeiten. Um unangenehme und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollten Sie immer die Unterstützung eines erfahrenen Arbeitsrechtlers in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt kann Sie nicht nur bei der rechtlichen Prüfung der Kündigung beraten, sondern auch dabei helfen, eine strategisch sinnvolle Vorgehensweise zu entwickeln.

Wie können wir helfen?

Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!

Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.

Auf unseren Social Media-Kanälen geben wir spannende Einblicke in die Rechtswelt und versorgen unsere Zuschauer mit nützlichen Tipps und der aktuellsten Rechtsprechung zu relevanten Themen. Auf YouTube folgen uns mehr als 150.000 Menschen, auf TikTok knapp 140.000.

Foto(s): pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema