Verius-Finanzierungsfonds: Was können Anleger tun? Anwaltsinfo!

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Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. Handelsblatt online vom 24.01.2023) wird die Wertberechnung des Verius-Immobilienfinanzierungsfonds ausgesetzt.

Damit soll verbunden sein, dass die Rücknahme von Fondsanteilen bis auf Weiteres "nicht mehr möglich" sein soll.

Auch die Ausschüttungen des Fonds, die sich am Nettoinventarwert orientieren, sollen gestoppt worden sein.

Für den Fonds sollen die Berechnung des Nettoinventarwerts und das Anteilscheingeschäft aufgrund "wesentlicher Bewertungsunsicherheiten des Anlagevermögens" Anfang Dezember 2022 eingestellt worden sein.

So sollen z.B. durch die zwischenzeitlich erfolgten deutlichen Zinserhöhungen der EZB die zugrundeliegenden Werte des Fonds neu bewertet werden müssen.

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB aus Berlin schlechte Nachrichten für die Anleger des Verius-Finanzierungsfonds, der Immobilientransaktionen in der DACH-Region finanzieren soll, "beispielsweise bei Wohn- und Gewerbeimmobilien, Sanierungsobjekten, Immobilienhandelsaktivitäten, Portfolio-Transaktionen mit bestehenden Cashflows sowie Projektenwicklungen," wie es in einer Ende 2021 veröffentlichten Analyse heißen soll. 

Damit beginnt für die Anleger eine Zeit der Unsicherheit, und einige fragen sich, was sie tun können?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth weist darauf hin, "dass es schon vor einigen Jahren zur Schließung diverser Immobilienfonds, damals von offenen Immobilienfonds kam".

Genauso wie bei den offenen Immobilienfonds damals können sich Anleger auch beim Verius-Finanzierungsfonds fragen, ob sie darüber aufgeklärt wurden, dass eine Rücknahme der Fondsanteile ausgesetzt werden kann, genauso wie überprüft werden kann, ob die Anleger auf die sonstigen Risiken hingewiesen wurden?

In Fällen, in denen dies nicht der Fall war, könnten Ansprüche gegen Verantwortliche wie z.B. auch Anlageberater- oder vermittler geprüft werden.

Anleger, die von der gegenwärtigen Schließung des Verius-Immobilienfonds betroffen sind, sind nicht schutzlos gestellt, sondern können ihre Rechte fachanwaltlich prüfen lassen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und hier schwerpunktmäßig im Anlegerschutz tätig und prüfen gerne die Möglichkeiten für Anleger des Verius-Immobilienfonds.




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