Verjährung im VW-Abgasskandal kostengünstig verhindern

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Wann tritt Verjährung ein für Schadenersatzansprüche im Diesel- Abgasskandal? 

Justus Rechtsanwälte vertritt bundesweit erfolgreich Dieselfahrer gegen VW, Audi, Skoda, Mercedes und weitere Hersteller. Damit Sie nicht ihre Schadensersatzansprüche wegen Verjährung verlieren, zeigen wir wie die Verjährungsfrist im Dieselskandal kostengünstig gehemmt werden kann. Für viele Tausende VW-Kunden droht zum 31.12.2019 die Verjährung ihrer Ansprüche gegen VW im Dieselskandal oder Abgasskandal.

Verjährung der Schadenersatzansprüche im Dieselskandal droht Ende 2019

Betroffen von der Verjährung im VW Abgasskandal sind Fahrzeuge der Marken

  • Volkswagen, 
  • Audi, 
  • Skoda und 
  • Seat 

mit Dieselmotoren des Typs EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.

Die Verjährung zum Jahresende betrifft nur Fahrzeuge, in denen ein Motor des Typs EA189 verbaut wurde. Fahrzeuge der Marken Mercedes, BMW, Opel etc. und auch Fahrzeuge des VW-Konzerns mit einem anderen Dieselmotor, zum Beispiel 3.0 l Diesel (VW Touareg, Porsche Cayenne etc.), sind hingegen nicht von der Verjährung zum Jahresende betroffen.

Kenntnisabhängige Verjährung: 3 Jahre ab Rückruf oder KBA Mitteilung

Das Zivilrecht nennt zwei Fristen für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen. Einerseits läuft ab Kauf des Autos eine kenntnisunabhängige 10-jährige Verjährung. Stellen sie also erst 10 Jahre nach Kauf eines manipulierten Diesel fest, dass sie der Hersteller betrogen hat, so sind ihre Ansprüche untergegangen.

Wichtig und 2019 problematisch für Dieselfahrer ist jedoch die sogenannte kenntnisabhängige dreijährige Verjährung nach § 195 BGB. Diese beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Dieselkäufer Kenntnis vom Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller erlangt hat.

Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

Teilweise wird vertreten, dass Ansprüche gegen den Volkswagen-Konzern bereits zum Ende des Jahres 2018 verjährt seien. Unter anderem haben das Landgericht Trier und das Landgericht Kaiserslautern mit Urteil vom 24. 5. 2019 (Az. 3 O 569/18) festgestellt, dass Schadensersatzansprüche gegen VW noch nicht verjährt sind und auch im Jahr 2019 noch gerichtlich geltend gemacht werden können. Die Richter führten dabei aus, dass die Verjährung regelmäßig erst mit Zugang der Betroffenheitsmitteilung des Herstellers oder einer entsprechenden Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) beginne. Erhalten Sie also einen Rückrufbescheid z. B. zur Nachrüstung oder sonst sichere Kenntnis, dass ihr PKW eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Dann beginnen die 3 Jahre zum Jahresende zu laufen.

Für viele VW, Audi, Skoda, Seat Diesel Fahrer tritt daher zum 31.12.2019 die Verjährung ihrer Ansprüche ein. So haben diese oft schon 2016 Bescheide vom KBA, dem Hersteller oder Autohändler erhalten.

Die Verjährung zum Jahresende betrifft aber nur Fahrzeuge, in denen ein Motor des Typs EA189 verbaut wurde. Fahrzeuge der Marken Mercedes, BMW, Opel etc. und auch Fahrzeuge des VW-Konzerns mit einem anderen Dieselmotor, zum Beispiel 3.0 l Diesel (VW Touareg, Porsche Cayenne etc.), sind hingegen nicht von der Verjährung zum Jahresende betroffen.

Möglichkeiten der VW-Kunden, um die Verjährung ihrer Ansprüche Ende 2019 zu verhindern

I. Variante: Musterklage für geschädigte VW-Kunden

Mit Anhängigkeit der Musterklage können geschädigte VW-Kunden noch von dem neuen Gesetz profitieren, bevor ihre Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2019 verjährt sind. Am 1. November 2018 hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht.

Ziel der Musterklage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Das entsprechende Urteil gilt für alle Verbraucher, die sich in das Klageregister eingetragen und angemeldet haben.

Betroffene VW-Kunden konnten sich auch selbst kostenlos in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnet hat. Soweit Sie sich ordnungsgemäß zu dem VW Musterfeststellungsverfahren angemeldet haben, so ist der Lauf der Verjährung für Sie bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt. Alle anderen VW-Dieselfahrer mit betroffenen PKW sollten jetzt mit der 2. Variante handeln.

Aktualisierung: Die Anmeldung zur VW Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich und aufgrund der überlangen Verfahrensdauer ohnehin nicht ratsam. Wir gehen auch nicht von einem „schnellen Vergleich“ aus, da VW mit jedem weiteren Verfahrenstag gewinnt.

II. Variante: Hemmung der Verjährung durch Schlichtungsantrag oder Klage

Im Diesel – Abgasskandal müssen Sie jetzt handeln und ihre Ansprüche durch Schlichtung oder Klage bis spätestens zum 31.12.2019 geltend zu machen.

Ein Schlichtungsverfahren ist das zunächst günstigste Verfahren, denn hier fallen in der Regel nur ca. 200,- € für die angerufene Schlichtungsstelle an. Man hat dann i.d.R. 6 bis 12 Monate Zeit eine Klage in Ruhe vorzubereiten, Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder eine Prozesskostenfinanzierung einzuholen.

Soweit schon eine Rechtsschutzversicherungszusage besteht, raten wir im VW Dieselskandal zur sofortigen und individuellen Klageeinreichung. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Zahlungsklage gegen VW sind nach unseren Klageergebnissen derart gut, dass Sie keinesfalls eine Verjährung der Ansprüche durch Untätigkeit riskieren sollten. Denn wir konnten bundesweit bislang alle Klagen gegen VW auf Schadenersatz gewinnen oder sehr gut vergleichen.

Kostenfreie Erstberatung zur Verjährung Ende 2019

Wir zeigen auf, wie Sie die Verjährung mit einer E-Mail verhindern können. Wir beraten Sie schnell und kostenfrei. Mit unserem Auto-Abgas-Check können sie zunächst selbst online prüfen, ob ihr PKW Diesel vom Abgasskandal betroffen ist. Wir prüfen dann binnen 24 Stunden ihre Erfolgsaussichten, die Verjährungsfristen und schlagen Ihnen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung vor.

Lesen Sie mehr zum Diesel Abgasskandal auf justus-abgasskandal.de oder auf der Homepage der Justus Rechtsanwälte.



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