Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln Teil 4: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

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1. Zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Nahrungsergänzungsmittel

Unter einer gesundheitsbezogenen Angabe versteht man gemäß der Health-Claims-Verordnung (HCVO) jede Angabe, „mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.

Die Verwendung solcher Angaben ist grundsätzlich zunächst verboten, es sei denn, ihre Verwendung ist gemäß der jeweiligen Tatbestände der HVCO explizit zugelassen, z.B. wenn eine Angabe im Katalog der HCVO enthalten ist oder eine ausreichende wissenschaftliche Absicherung für die Angabe vorgelegt werden kann.

Bei der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben muss das Angebot eines Nahrungsergänzungsmittels zudem noch mit weiteren Pflichthinweisen versehen werden, u.a. mit Informationen zur Menge des Lebensmittels und zum Verzehrmuster, die erforderlich sind, um die behauptete positive Wirkung zu erzielen.

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie wegen falscher oder irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Nahrungsergänzungsmittel eine rechtsanwaltliche Abmahnung oder sogar eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten? Dann rufen Sie uns umgehend an! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir sind bundesweit tätig. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in über 10 Jahren Bestehen der Kanzlei eine Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Verfahren geführt.

3. Warum wir?

Die irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere mit nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, ist wettbewerbswidrig und kann von Mitbewerbern und/oder Verbraucherschutzvereinen oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Wettbewerbsrecht gehört wiederum in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir sichern Ihren Verkaufsauftritt im Internet (Onlineshop, eBay, Amazon etc.) für Nahrungsergänzungsmittel rechtlich ab oder helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Auf unserer Kanzleihauptseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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