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Vertragliches Wettbewerbsverbot undVertragsstrafe nach dem Arbeitsgesetz

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Wettbewerbsverbot

Ein vertragliches Wettbewerbsverbot liegt dann vor, wenn Arbeitgeber undArbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraumnach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht von einer anderen Personbeschäftigt werden darf, die mit dem Arbeitgeber im Wettbewerb steht, und dass erweder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung Dritter Geschäfte tätigen darf, mitdenen er im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber steht. Der Abschluss muss schriftlicherfolgen und darf nicht länger als zwei Jahre ab Beendigung des Arbeitsverhältnissesdauern.Es bindet den Arbeitnehmer nicht, wenn das Verbot nicht dem Schutz derberechtigten Geschäftsinteressen des Arbeitgebers dient oder wenn es die Arbeitund Weiterentwicklung des Arbeitnehmers im Hinblick auf den Bereich, die Zeit, dasZiel und Geschäftsinteressen des Arbeitgebers, unverhältnismäßig einschränkt. Esist außerdem nichtig, wenn der Vertrag von einem Minderjährigen oder einemArbeitnehmer geschlossen wird, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einGehalt erhält, das unter dem durchschnittlichen Gehalt in der Republik Kroatien liegt.Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis außerordentlich, weil der Arbeitgebereine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag schwerwiegend verletzt hat, so erlischt dasVerbot, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Beendigung desArbeitsverhältnisses schriftlich erklärt, dass er an diese Vereinbarung nicht gebundenist. Außerdem verliert das Wettbewerbsverbot seine Gültigkeit, wenn der Arbeitgeberden Arbeitsvertrag ohne triftigen Grund kündigt, es sei denn, er teilt demArbeitnehmer innerhalb von fünfzehn Tagen nach Beendigung des Vertrags mit, dasser ihm eine Entschädigung für die Dauer des vertraglichen Wettbewerbsverbotszahlen wird.

Entschädigung

Ein vertragliches Wettbewerbsverbot bindet den Arbeitnehmer nur dann, wenn derArbeitgeber vertraglich die Verpflichtung übernommen hat, dem Arbeitnehmer für dieDauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung mindestens in Höhe der Hälftedes durchschnittlichen Gehalts zu zahlen, das dem Arbeitnehmer in den dreiMonaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde.Übernimmt der Arbeitgeber die Entschädigungspflicht für die Dauer des vertraglichenWettbewerbsverbots jedoch nicht, kann er eine Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltungdes Wettbewerbsverbots nur dann vereinbaren, wenn zum Zeitpunkt desAbschlusses einer solchen Vereinbarung, der Arbeitnehmer ein Gehalt, das überdem Durchschnittsgehalt in der Republik Kroatien lag, erhalten hat.

Vertragsstrafe
Wie bereits dargelegt, kann bei Nichteinhaltung des vertraglichenWettbewerbsverbots eine Vertragsstrafe vereinbart werden.Ist wegen der Nichteinhaltung des Wettbewerbsverbots lediglich eine Vertragsstrafevorgesehen, kann der Arbeitgeber nach den allgemeinen Vorschriften desSchuldenrechts nur die Zahlung dieser Strafe und nicht die Erfüllung derVerpflichtung oder den Ersatz eines höheren Schadens verlangen.



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