Vertragsstrafen-Forderung durch den IDO Interessenverband wird vor Landgericht eingeklagt

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Derzeit klagt der IDO Interessenverband eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 €, die auf einer unterschriebenen Unterlassungserklärung beruht, vor dem Landgericht ein.

Der IDO e.V.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. taucht in unseren Berichten häufig als Abmahner auf. Der Verein hat es sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, für seine Mitglieder Rechtssicherheit im Onlinehandel zu schaffen. Dazu stellt er unter anderem „abmahnsichere“ Mustertexte und Widerrufserklärungen zur Verfügung.

Warum Vertragsstrafe?

Die Vertragsstrafe, die geltend gemacht wird, beruht auf der unterschriebenen Unterlassungserklärung, die einen Vertrag darstellt. In diesem hat sich der Abgemahnte zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei künftigem Zuwiderhandeln verpflichtet.

Was kann ich tun?

Dass die Vertragsstrafen vom IDO e.V. rigoros beigetrieben werden – und das auch gerichtlich – zeigt deutlich, wie wichtig es ist, eine Unterlassungserklärung anwaltlich modifizieren zu lassen, um das Risiko zu verringern, dass die Vertragsstrafe geltend gemacht wird.

Wenn die Unterlassungserklärung bereits unterschrieben ist, sollten alle Verstöße schleunigst beseitigt und künftig vermieden werden. Hilfe zu rechtssicherem Verhalten kann Ihnen ebenfalls ein spezialisierter Rechtsanwalt geben. Sollte bereits eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden, ist spätestens jetzt Zeit zu handeln: Nach Ablauf der gesetzten Frist wird man gerichtlich gegen Sie vorgehen und Sie sind außerdem nicht vor weiteren Vertragsstrafen sicher. Sie sollten dringend Ihren Rechtsbeistand kontaktieren. Sprechen Sie uns gerne an – wir stehen Ihnen bereits im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung gern zur Seite!

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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