Vertragsstrafenverfahren des IDO e.V. - Update März 2022: Licht und Schatten

  • 3 Minuten Lesezeit

In den Vertragsstrafenverfahren des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) gab es in der letzten Zeit unterschiedliche Neuigkeiten. Aus Sicht der Betroffenen kann man diese Neuigkeiten als „Licht und Schatten“ zusammenfassen. Grund genug für ein kurzes Update:

Die Gerichte sind weiterhin uneinig

Nach wie vor ist umstritten

  • ob eine gegenüber dem IDO abgegebene Unterlassungserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann und
  • ob einer Vertragsstrafenforderung des IDO mit Erfolg der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann.

Vor dem Schleswig-Holsteinischen OLG und vor dem OLG Dresden sieht es für Betroffene derzeit finster aus

Das Schleswig-Holsteinische OLG hatte in einem von mir betreuten Berufungsverfahren in einem Vertragsstrafenverfahren einen Hinweis erteilt: Es sei beabsichtigt, die Berufung des Betroffenen gegen das erstinstanzliche Urteil durch Beschluss zurückzuweisen, da sie nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin erfolgte in dem dortigen Verfahren die Rücknahme der Berufung. Das Oberlandesgericht Dresden entschied in mehreren von mir betreuten Berufungsverfahren in Vertragsstrafenverfahren rechtskräftig durch Urteil gegen die dortigen Betroffenen. Besonders bitter für die Betroffenen: Keines der Gerichte wollte die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen.

Das LG Essen thematisiert neue Aspekte des Rechtsmissbrauchs

Das LG Essen ist in einem von mir betreuten Vertragsstrafenverfahren ganz aktuell (Stand 07.03.2022: noch nicht rechtskräftig) ebenfalls von der Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des IDO ausgegangen. Interessant an der Entscheidung: Das Gericht ist bei seiner Bewertung zum einen meiner Argumentation gefolgt, dass es rechtsmissbräuchlich ist, wenn ein Wettbewerbsverband in größerer Zahl wettbewerbsrechtliche Verfahren einleitet, die er dann im Sande verlaufen. Zum anderen ist das Gericht auch meiner Argumentation gefolgt, dass die zu weite Fassung der vorformulierten Unterlassungserklärung bei der Abmahnung des IDO in dem konkreten Fall für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des IDO spricht:

https://www.internetrecht-rostock.de/ido-rechtsmissbrauch-lg-essen.htm

Stand 07.03.2022: Der IDO ist nach wie vor nicht in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingetragen

Der IDO hatte nach eigenen Angaben die Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beantragt. Bislang ist die Eintragung noch nicht erfolgt.

Es bleibt spannend - bleiben Sie informiert!

Fortlaufend aktualisierte Informationen zu den von mir betreuten Verfahren finden Sie hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm

Was Sie tun können, wenn Sie eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen sollen:

  1. Die wichtigste Entscheidung: Lassen Sie sich fachkundig anwaltlich beraten!
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung vor.

Für die Entscheidung über die richtige Reaktion auf eine Vertragsstrafenforderung des IDO e.V. sollten Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen. Von mir erhalten Sie die Informationen und Empfehlungen, die Sie für Ihre Entscheidung benötigen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich vertrete eine Vielzahl von Betroffenen zu Vertragsstrafenforderungen des IDO und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Vertragsstrafenverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen einer Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Zusammenhang von mir auch konkrete Empfehlungen.  

Sie wünschen ein Angebot für eine Beratung?

Wenn Sie auch ein Schreiben mit einer Vertragsstrafenforderung des IDO e.V. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Weitere Beiträge mit Informationen zum Vorgehen des IDO:

https://www.internetrecht-rostock.de/ido-anfechtung-unterlassungserklaerung-lg-hamburg.htm

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-e-v-fordert-neuerdings-vertragsstrafe-zuzueglich-mehrwertsteuer-194968.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-e-v-ueberprueft-unterlassungserklaerungen-aus-2015-2016-193869.html

https://www.internetrecht-rostock.de/rechtsmissbrauch-ido-olg-koeln.htm

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-vertragsstrafenforderung-zahlen-verhandeln-oder-zurueckweisen_183613.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-abmahnungen-und-vertragsstrafenforderungen-des-ido-ev_182091.html


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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