Verwaltungsgericht München: MPU („Depperl-Test“) droht in Bayern nach jeder Alkoholfahrt

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Bayern kann mit Alkoholsündern im Straßenverkehr künftig härter ins Gericht gehen als „der Rest Deutschlands“. Fast jeder, der seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verliert, muss in Bayern in Zukunft damit rechnen, zum MPU-Test, den so genannten „Idioten-Test“ (in Bayern: „Depperl-Test“) zu müssen, egal, wie viel Alkohol er im Blut hatte.

Strafgericht: Führerscheinentziehung einzige Voraussicht

Im Urteil heißt es, dass nach strafrechtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ein Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorliegenden Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines MPU-Gutachtens anzuordnen. Das gelte auch, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut habe und zum ersten Mal erwischt werde.

Aber: Das Urteil des Verwaltungsgerichtes München ist noch nicht rechtskräftig

In den meisten Bundesländern, auch in NRW, wird die MPU bei Ersttätern erst ab einem Schwellenwert von 1,6 Promille angeordnet. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau, die mit 1,28 Promille erwischt wurde, dagegen geklagt, in Bayern zur MPU zu müssen, zum so genannten „Depperl-Test“. Die Klage wurde abgewiesen.

Ähnlich hatte aber im Sommer 2015 in einem anderen Fall auch schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Also Achtung! Diese Rechtsprechung scheint sich durchzusetzen

Das Urteil des bayerischen VGH ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Frage, ob nach der ersten Trunkenheitsfahrt ein MPU-Test („Idioten-Test“) fällig wird, ist rechtlich umstritten.

Die beiden Urteile sind für Betroffene sehr schwerwiegend, denn laut ADAC fallen 40 % der Fahrer bei der MPU durch. Sie wird jährlich mehr als 90.000 Mal angeordnet, in der Hälfte der Fälle wegen Trunkenheitsfahrten. Und rund 40 % der Fahrer fallen laut ADAC durch den Test durch.

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