verzinst.com/Bankenvergleich AG: Bafin warnt! Anwaltsinfo
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Bei den Anbietern für Kapitalanlagen verzinst.com/Bankenvergleich AG müssen Anleger inzwischen befürchten, dass sie einem unseriösen Anbieter zum Opfer gefallen sind und Gefahr für die angelegten Gelder besteht und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg umgehend rechtliche Schritte einleiten, um ihr angelegtes Geld zu sichern.
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte mit Datum vom 08.06.2022 ausdrücklich einen Warnhinweis erlassen und mitgeteilt, dass die Bankenvergleich AG keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben soll und die Verzinst Finanzservice GmbH, Berlin, Betreiberin der Internetseite verzinst.com, in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen sein soll.
Weiter weist die BaFin darauf hin, dass die Bankenvergleich AG Girokonten für Kundinnen und Kunden der Verzinst Finanzservice GmbH anbieten würde und die Verzinst Finanzservice GmbH angeblich auf der Website verzinst.com Festgeld- und Tagesgelder von Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum an in Deutschland ansässige Kunden vermitteln würde.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner RAe sind dies schlechte Nachrichten für die Anleger von verzinst.com/Bankenvergleich AG, die daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB umgehend überprüfen lassen, ob die von ihnen überwiesenen Gelder wirklich ordnungsgemäß bei den Banken angelegt wurden, wie behauptet.
Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner somit eiligst handeln, um zum Beispiel eine Sicherung der angelegten Gelder vorzunehmen oder aber, um im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe tätig werden zu können. Sollte es erforderlich sein, so sollten auch Schadensersatzansprüche geprüft und durchgesetzt werden, z.B. gemäß § 826 BGB gegen die verantwortlichen Personen, aber auch gegen Kontoinhaber, Empfängerbanken, etc.
Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung.
Betroffene Anleger, die bei der Verzinst Finanzservice GmbH, verzinst.com/Bankenvergleich AG ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.
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