Verzugsschäden bei Bauvorhaben – So können Sie Baufirma in Verzug setzen!

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Mehrkosten wegen Bauverzögerungen - So können Sie die Kosten auf Ihre Baufirma umlegen!

Kaum wird ein Bauwerk zum geplanten Termin fertiggestellt. Infolgedessen kann es oftmals zu Mehrkosten kommen. Besonders betroffen sind “kleine Bauherrn”. Was ist bei erwartenden Bauverzögerungen zu tun? 


Verzugsschäden Hausbau

Lieferengpässe, Planänderungen und wenige Arbeitskräfte können einer der vielen Gründe sein, weshalb sich ein Bauvorhaben verzögert. Glücklicherweise haben Bauherren oftmals gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche gegen das Bauunternehmen erfolgreich durchzusetzen. 

Regelmäßig muss das Bauunternehmen beweisen, dass die Bauverzögerungen unverschuldet sind. Kommt es nicht zur Fertigstellung zum festgelegten Termin, kann der Bauherr Schadensersatz verlangen für unter anderem angemietete Ersatzwohnungen, länger notwendig gewordene Mietzahlungen oder auch Hotelkosten. 

Der Bundesgerichtshof bestätigt mit seinem Urteil vom 20. Februar 2014 (VII ZR 172/13) nochmals die Nutzungsausfallentschädigung für derartige Fälle. So kann der Bauherr - soweit die Ersatzwohnung qualitativ schlechter ist als das noch nicht fertiggestellte Haus - Schadensersatz verlangen. Die Kosten für die Lagerung von Möbeln und anderen Gegenständen wie auch die Rechtsverfolgungskosten stellen nach Ansicht des Bundesgerichtshof ersatzfähige Schäden dar.


Baufirma in Verzug setzen

Über die Vorschriften §§ 634 Nr. 2, 280 I, II, 286 BGB kann ein etwaiger Schadensersatz begründet werden, wenn es zu Leistungsstörungen im Bau kommt. Wenn im Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer ein fester Termin für die Fertigstellung des Bauwerkes bestimmt ist, gerät der Bauunternehmer mit Überschreitung des Termines automatisch in Verzug.

Sollte es zu keiner festen Terminvereinbarung gekommen sein, bedarf es einer vorherigen Mahnung, damit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Die Baufirma kommt dadurch in Verzug der Leistung. Dieser Umstand ist essenziell, um künftige Schadensersatzansprüche zu sichern. Weiterhin kommt der Bauunternehmer nur in Verzug, wenn er das Ausbleiben der Leistung zu vertreten hat. Gemäß §276 I S.1 BGB hat der Bauunternehmer Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Allerdings muss er sich Verschulden von seinen Subunternehmern zurechnen lassen. Kommt es zu einer Konfliktsituation, liegt die Beweislast beim Bauunternehmer. 

Sollte die Bauverzögerung auf der Planänderungen des Bauherrn beruhen, gerät der Bauunternehmer nicht in Verzug, da er dies nicht zu vertreten hätte. Deswegen ist eine genaue und sorgfältige Planung noch vor Baubeginn wichtig. Mehrkosten und Verzögerungen können auf die Weise vorgebeugt werden. Insbesondere ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts ratsam. Bereits vor Baubeginn kann dieser unterstützend tätig werden, etwa bei der Gestaltung des Bauvertrages, aber auch bei der Einhaltung von öffentlich-rechtlicher Vorschriften. 


In Verzug setzen Bauleistung Muster

Erst durch eine eindeutige Aufforderung, aus der hervorgeht, dass die Bauleistung zu bewirken ist, setzt den Bauunternehmer in Verzug. Vorsichtshalber sollte die Mahnung mittels eingeschriebenen Brief erfolgen. Beispielhaft kann eine solche Mahnung aussehen. 


Mahnung bezüglich Bauleistungen


Sehr geehrte Damen und Herren, 


Ihnen wurde am … mittels Bauvertrag der Auftrag erteilt, die vertraglich vereinbarten Bauleistungen zu erbringen: 

… 

… 

… 


Die vereinbarte Bauzeit zur Fertigstellung der Arbeiten ist bereits abgelaufen. Hiermit bitte ich Sie ausdrücklich, die Arbeiten vertragsgemäß fertigzustellen. 


(Wenn Bedarf besteht)

Ich setze Ihnen hiermit eine Nachfrist zum …, um die übrigen Leistungen zu erbringen. 


(Wenn schon Schäden eingetreten sind)

Infolge der Verspätung sind bereits wirtschaftliche Nachteile entstanden:

Anmietung einer Wohnung …

Unterbringungskosten …

Hotelkosten …


Überweisen Sie bitte die genannten Kosten in Höhe von… bis zum….. (Datum) auf mein Konto …………..


Mit freundlichen Grüßen 

Bauherr 


© Copyright 2022

Achtung: diese Vorlage ist nicht für jeden Einzelfall geeignet und ersetzt keine Rechtsberatung! Der Inhalt des Textes ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt bei Lori Sürücü. 


Sie sind betroffen und erleiden Verzugsschäden im Hausbau? 

Brauchen Sie Unterstützung beim Erstellen von Bauverträgen oder bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.




Quellen 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=67196&pos=0&anz=1

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/baurecht/bauverzoegerung-was-koennen-bauherren-tun.php

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/in-verzug-setzen-bauleistung-muster


Foto von Mikael Blomkvist von Pexels

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