Verzugszins in Bosnien und Herzegowina

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Der Verzugszins ist das Grundrecht des Gläubigers im Fall, dass der Schuldner mit der Zahlungspflicht im Verzug ist

Der Verzugszins wird nicht vereinbart und für die Auszahlung derselben stellt die Schadenentstehung bei dem Gläubiger keine Bedingung da, aber wenn man von Zinsen spricht, kann man diese vereinbaren und solche Zinsen nennt man vereinbarte Zinsen oder konventionelle Zinsen.

Für die Auszahlung der Zinsen ist nicht die Schadenerstehung des Gläubigers wegen der Vertragsverletzung ausschlaggebend, sowie es nicht von Bedeutung ist, dass für ihre Realisation keine Verantwortlichkeit des Schuldners besteht.

Der Verzugszins ist die minimale Schadenerstattung im Fall der Vertragsverletzung bezüglich der Geldstrafen.

Die Fristen für die Erfüllung der Pflichten kann mit dem Vertrag und der Regelung bestimmt werden.

Die Auszahlung des Kaufpreises wird im Moment der Herausgabe der Ware ausgeführt, bzw. acht Tage vom Empfang der Rechnung oder acht Tage vom Empfang der Ware. Wenn die Frist nicht bestimmt ist, kommt der Schuldner in Verzögerung bis ihn der Gläubiger bezüglich seiner Pflichterfüllung nicht aufruft.

Der Verzugszins wird nicht vereinbart und für die Auszahlung derselben stellt die Schadenentstehung bei dem Gläubiger keine Bedingung da, aber wenn man von Zinsen spricht, kann man diese vereinbaren und solche Zinsen nennt man vereinbarte Zinsen oder konventionelle Zinsen.

Rechtsanwalt
Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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