Vivono eG Wohnungsgenossenschaft eG, ehemals GenoBau Zielkauf, insolvent – Schadensersatzansprüche!

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Das Insolvenzverfahren

Über das Vermögen der Vivono Wohnungsgenossenschaft eG (vormals GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG) wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 21. Januar 2020 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Birgit Breiter aus Holzkirchen bestellt.

Die Genossenschaft

Die u. a. von Herrn Sven Meier als Vorstand geführte Genossenschaft hatte mehrere Formen der Mitgliedschaft im Angebot. Es gab reguläre Mitglieder, welche über ein Stimmrecht verfügten und an dem speziellen Erwerbskonzept für ein Eigenheim teilnehmen konnten. Außerdem gab es sogenannte investierende Mitglieder, welche eine Einlage mit zeitlich begrenzter Dauer vornahmen und dafür eine jährliche Dividende beanspruchen konnten.

Die Mitglieder befürchten nun, ihre geleisteten Einlagen vollständig oder zu einem großen Teil zu verlieren.

Die Möglichkeiten der Mitglieder

Mitglieder, welche bereits aus der Genossenschaft ausgeschieden sind, können, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ihre Forderungen auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens bei der Insolvenzverwalterin zur Tabelle anmelden. Problem dabei ist für die meisten, dass nach der Berechnung der Vivono eG unter Berücksichtigung mehrjähriger Verluste das Guthaben meist nur noch einen kleinen Teil der ursprünglichen Einzahlungen darstellt.

Daher ist allen Betroffenen anzuraten, auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlungsunternehmen prüfen zu lassen, welche vor dem Abschluss beratend oder vermittelnd tätig waren. Nach Informationen von Rechtsanwalt Dethloff von Betroffenen wurde in vielen Fällen nicht oder nicht ordnungsgemäß über die Verlustrisiken informiert. In diesen Fällen kann der volle eingezahlte Betrag als Schadensersatz verlangt werden.

Rechtsanwalt Dethloff vertritt zahlreiche Mitglieder der Vivono eG und hat bereits Gerichtsurteile gegen die Genossenschaft erstritten. Er geht außerdem gegen diverse Vermittlungsunternehmen vor, welche die Anteile vermittelt haben. Er konnte hier bereits Schadensersatzansprüche auf gerichtlichem Wege durchsetzen.



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