Vorladung oder Anklage wegen Insolvenzverschleppung erhalten - Verhaltenstipps

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Die Insolvenzverschleppung ist in § 15 a InsO geregelt. Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen. Wird ein solcher Eröffnungsantrag nicht gestellt, so kann man sich wegen einer Insolvenzverschleppung strafbar machen. Viele Unternehmer versuchen häufig das Insolvenzverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Dabei hat der Unternehmer wohlmöglich keine bösen Absichten und sieht die Voraussetzung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung lediglich als vorübergehende Schwierigkeit, von welcher sich das Unternehmen aber wieder lösen wird.

Wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung überhaupt vor? 

Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen und dabei seine Zahlungen eingestellt hat. 

Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. 

Aber nicht nur die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind Eröffnungsgründe, sondern auch die drohende Zahlungsunfähigkeit. Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Wie sollte ich mich als Geschäftsführer im Falle des Tatvorwurfes einer Insolvenzverschleppung verhalten? 

Es wurde der Tatvorwurf der Insolvenzverschleppung gegen Sie erhoben. Oftmals kommt mit dem Erhalt einer Vorladung oder Anklageschrift wegen Insolvenzverschleppung Panik auf und man möchte schnellstmöglich reagieren. Allerdings ist wichtig, vorab keine voreiligen Entscheidungen zu treffen um den Aufforderungen des erhaltenen Schriftstückes nachzukommen. Um Ihre Verteidigungschancen zu erhalten, sollten Sie erstmals von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren. 

Über Ihren Fachanwalt für Strafrecht werden Sie Akteneinsicht erhalten und über die bestehenden Vorwürfe informiert. Dieser kann gegebenenfalls die Eröffnung des Hauptverfahrens abwenden.

Weiterhin wird ihr Fachanwalt für Strafrecht eine Verteidigungsstrategie entwickeln um Ihre Interessen zu vertreten und Stellungnahmen in der Angelegenheit gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht abgeben. 

Welche Strafe droht bei einer Insolvenzverschleppung? 

Der Gesetzgeber sieht in der Insolvenzordnung bei dem nicht oder nicht rechtzeitigem bzw. dem nicht richtigem Stellen eines Eröffnungsantrags eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wenn der Beschuldigte die Insolvenzverschleppung nicht wissentlich und willentlich begangen hat, kann er sich wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung strafbar machen. Die fahrlässige Insolvenzverschleppung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

 

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