Vorsicht! Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln wegen fehlendem Grundpreis

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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung vom VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln  e.V. wegen einem fehlenden Grundpreis zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln besteht seit über 100 Jahren. Er ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen und darf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Der VGU ist uns aus unserer Beratungspraxis einschlägig bekannt, da der VGU zu vielen Themen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht. Aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Der VGU überprüft die Abgabe von Unterlassungserklärungen und macht Vertragsstrafen geltend sowie Ordnungsgelder, wenn Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt wurden.

In der mir jetzt vorliegenden Abmahnung geht es um einen fehlenden Grundpreis bei eBay. Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen oder Fläche angeboten werden muss in räumlicher Nähe zum Preis ein Grundpreis angegeben werden. Es gibt kaum etwas gefährlicheres als eine Abmahnung wegen einem fehlenden Grundpreis:

Wer wegen eines fehlenden Grundpreises wettbewerbsrechtlich abgemahnt wird, hat oft viele grundpreispflichtige Produkte im Angebot. Aus der mir vorliegenden Abmahnung ergibt sich, dass die Angebote des Abgemahnten bei eBay offensichtlich sehr intensiv geprüft worden: Mein einziges einer großen Anzahl von grundpreispflichtigen Angeboten bei eBay enthielt keinen Grundpreis. Genau dieses Angebot war Gegenstand der Abmahnung.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung des VGU ist mit einer Abmahnpauschale von 255,00 € relativ preiswert. Machen Sie bitte nicht den Fehler, nur auf die Abmahnkosten zu schauen. Weitreichend ist die geforderte Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung enthält, wie üblich, eine Vertragsstrafe zugunsten des Abmahners. Was jedoch häufig übersehen wird: Die Unterlassungserklärung ist weitreichend. Es gibt weder eine Einschränkung auf bestimmte Produkte, noch eine Einschränkung auf bestimmte Verkaufsplattform. Die Unterlassungserklärung gilt somit für alle grundpreispflichtigen Produkte auf allen Verkaufsplattformen und auf allen Darstellungsmöglichkeiten. Dazu gehört z.B. auch die Werbung mit grundpreispflichtigen Produkten unter Angabe eines Preises. Auch dort muss dann ein Grundpreis stehen. Wer bei eBay verkauft, hatte häufig auch einen eigenen Onlineshop oder verkauft über andere Plattformen wie Amazon oder Kaufland. Dafür würde die Unterlassungserklärung dann auch gelten.


Ich empfehle daher, keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung gegenüber dem VGU abzugeben.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung vom VGU wegen einem fehlenden Grundpreis erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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