Vorsicht! Abmahnung RA S. im Auftrag der Bremsenkönig UG wegen fehlender OS-Verlinkung

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Mit meinem heutigen Artikel möchte ich eine Hilfestellung für Onlinehändler geben, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder einstweiligen Verfügungen durch den Berliner Rechtsanwalt S. erhalten haben.

Rechtsanwalt S. mahnt erneut vermeintliche wettbewerbsrechtliche Verstöße für die Bremsenkönig UG aus Teltow ab. Es wird eine fehlende Verlinkung zur OS-Plattform moniert.

Rechtsanwalt S. verschickt im Auftrag der Bremsenkönig UG Abmahnschreiben an Händler, die ihre Produkte über die Handelsplattform eBay vertreiben. Betroffene betreiben dort einen unternehmerischen Handel über gleiche oder ähnliche Produkte wie die abmahnende Bremsenkönig UG aus Teltow. Nach Ansicht des Rechtsanwalts halten die Betroffenen die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird speziell das Fehlen einer Verlinkung zur Onlinestreitbeilegungsplattform (OS-Plattform) und der dadurch entstandene Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Durch das Abmahnschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum Ablauf der von RA S. gesetzten Frist, wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Unsere ausdrückliche Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft.

Falls Sie die Erklärung abgeben, verpflichten Sie sich für einen erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe in der vom gegnerischen Rechtsanwalt angesetzten Höhe zu zahlen.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Hierzu sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Wir unterstützen Sie gerne hierbei. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind im Einzelfall oftmals verhandelbar.

Sollten auch Sie Hilfe benötigen, übermitteln Sie uns gerne das Abmahnschreiben vorher per E-Mail. Hierdurch erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Im Anschluss können Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch telefonisch kontaktieren, um Ihren persönlichen Fall mit uns zu besprechen.

Wir bieten die Abmahnverteidigung zum günstigen Festpreis!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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