Vorsicht bei der Formulierung von eBay-Angeboten! AG München 242 C 5795/17 zu Auto-Felgen

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Mit Datum v. 18.10.2017 entschied das AG München über ein Angebot auf eBay. Worum ging es? Nun, angeboten wurden Alu-Felgen 20 Zoll „AMG“. Wörtlich hieß es: Passend für Mercedes-Benz-Fahrzeuge: [...] W207 [...]“.

Der Käufer stellte allerdings fest, dass zwar der Zentrierring, als auch der Lochkreis passte; der Felgentyp darf allerdings bei der Baureihe W207 erst nach einer weiteren, zulassungsrechtlichen Prüfung gefahren werden. Was nun? Der Verkäufer war der Ansicht, dass die Felgen passten, da sie sich ja montieren ließen. Der Käufer war natürlich entgegenstehender Auffassung, da er davon ausgegangen war, die Felgen nach Montage auch nutzen zu dürfen. Insofern sah man sich vor dem AG München. Der Käufer/Kläger stellte dort den Antrag auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Felgen. Zuvor war der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt worden.

Der Verkäufer war der Ansicht, dass es nicht in seine Sphäre falle, ob die Felgen auch zulassungsrechtlich gefahren werden dürften. Hier obliege dem Käufer eine Informationspflicht. 

Das sah das AG München allerdings anders. Dort wird ausgeführt: Indem der (Beklagte) in seinem Ebay-Inserat angegeben hat, dass die Felgen u. a. für den Fahrzeug-Typ W207 passend seien, hat er eine Beschaffenheit dahingehend angegeben, dass die Felgen ohne weiteres auf den entsprechenden Mercedes-Typ genutzt werden können.“  Damit geht das Gericht in einem ersten Schritt von einer zugesicherten Eigenschaft aus. Damit besteht eine Art „Garantie“ für das, was der Verkäufer beschreibt. „Passend“ bedeute auch nicht, dass die Felgen erst noch ein besonderes Zulassungsverfahren durchlaufen müssten. 

Allerdings hatte der Verkäufer formuliert: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung“. Stand das nun einer Rückabwicklung des Kaufvertrags entgegen? Nein, sagt das AG München, denn die „Garantie“ sei von dieser Klausel gerade nicht erfasst. 

Wie Sie sehen, ist die Kenntnis der Rechtslage selbst für einfache Sachverhalte unerlässlich. Die Prüfung Ihres eBay-Shops auf rechtlich korrekte Angebote vor deren Einstellung erfolgt bei uns für Händler im Abo. Wir beraten Sie gerne dazu.


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