Vorsicht vor der Credicon Ltd. und Rainer Deyhle

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Die Credicon Ltd. aus London, vertreten durch den Direktor Rainer Deyhle, Registration No.: 08013596, 196 High Road London, N22 8HH United Kingdom, schreibt derzeit zahlreiche Websitebetreiber wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht durch den Internetauftritt an. In dem Schreiben teilt Herr Rainer Deyhle mit, dass ihm als Geschäftsführer und Jurist der Credicon Ltd. – digitaler Rechtsschutz – freiberufliche Mitarbeiter Rechtsverstöße im Internet mit der Bitte um persönliche Überprüfung melden.

Vorwurf der Credicon Ltd. 

Die Credicon Ltd. teilt in dem Schreiben mit, dass die Website des betreffenden Betreibers unter dem Einsatz von Google Analytics überwacht wird, das verwendete System jedoch nicht anonymisiert worden ist und der Zusatz „anonymize IP“ im Quellcode der IP-Maske fehlt.

Herr Rainer Deyhle ist der Ansicht, dass durch dieses ungeschützte System seine Daten und die von anderen Besuchern auf allen Geräten von Dritten ohne persönliche Einwilligung ausgewertet und kommerziell genutzt werden können.

Forderung der Credicon Ltd.

Die Credicon Ltd. erklärt sich schließlich bereit, eine außergerichtliche Entschädigung in Höhe von 349,00 EUR zu akzeptieren, die binnen einer Zahlungsfrist von 7 Tagen auf das Konto von Herrn Rainer Deyhle zu zahlen ist. Schließlich wird angegeben, dass ein weiterer Vergleichsvorschlag nicht erfolgen wird.

Herr Rainer Deyhle teilt dann noch mit, dass für den Fall, dass der „Umstand“ nicht behoben wird, die Gefahr einer anwaltlichen Abmahnung besteht, wobei der Streitwert bei 20.000,00 EUR liegt. Die Credicon Ltd. Sieht ausweislich dieses Schreibens ihre Schadensersatzforderung als kostengünstigen Hinweis an.

Folgen der Nichtbeachtung des Schreibens der Credicon Ltd. 

Herr Rainer Deyhle teilt zunächst mit, dass er darum bittet, von einer persönlichen Kontaktaufnahme abzusehen. Bei Rückfragen solle man sich ausschließlich schriftlich an den Rechtsbeauftragen der Credicon Ltd., Herrn Rechtsanwalt Günter Porzner, wenden. Rechtsanwalt Günter Porzner sei beauftragt, das Anliegen zu prüfen und die seitens der Credicon Ltd. gemeldeten Verstöße rechtlich einzuordnen bzw. ohne weitere Fristsetzung die anwaltliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung auszusprechen.

Bewertung des Schreibens der Credicon Ltd.

Eine Nachfrage bei Herrn Rainer Deyhle, inwiefern er sich für anspruchsberechtigt hält, wurde mit der Aussage abgetan, „Das werde man schon sehen, wenn man nicht zahle“.

Wir empfehlen, bei jeder Abmahnung oder jedem Forderungsschreiben zunächst genau zu überprüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche begründet sind. Keinesfalls sollten vorschnell Zahlungen geleistet werden, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein. Auffallend ist insbesondere, dass keine Kontaktdaten außer einer Adresse angegeben werden und man darum bittet, von einer Kontaktaufnahme abzusehen.

Das Schreiben der Credicon Ltd. baut eine gewisse Drohkulisse auf, indem ein Verfügungsbeschluss des Landgerichts Hamburg und hohe Streitwerte erwähnt werden.

Hiervon sollte sich der Adressat des Schreibens jedoch nicht beeindrucken lassen, sondern die zugrunde liegende Rechtslage überprüfen. Selbst wenn ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegt, muss die geltend gemachte Forderung deswegen noch nicht begründet sein.

E-Mails des Herrn Rainer Deyhle (Update Februar 2018)

Rainer Deyhle ist wieder aktiv und fühlt sich durch unzureichende Datenschutzerklärungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Dies tut er mittels massenhafter E-Mails gegenüber Websitebetreibern kund und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Abmahnung des Rainer Deyhle Negele Zimmel Greuter (Update 16. März 2018)

Mittlerweile hat Rainer Deyhle in den Kollegen der Kanzlei Negel Zimmel Greuter Unterstützung gefunden, um seinen Google-Analytics-Feldzug fortzuführen. Hierfür lässt er Abmahnungen aussprechen, da er sich durch die Nichtanonymisierung von Google Analytics in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt. Neben einer Unterlassungserklärung wird der Ersatz von Rechtsanwaltskosten gefordert. Über die Abmahnung berichten wir hier:

Abmahnung Rainer Deyhle

Als Anwälte für Datenschutzrecht beraten wir Sie hierzu gerne bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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