Vorsicht vor Faktenprüfung auf Facebook

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In einem Eilantrag entschied der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe am 27.05.2020 unter dem Aktenzeichen Az. 6 U 36/20, dass die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook nicht missverständlich sein darf.

Die Klägerin veröffentlicht Online-Zeitungen und wies auf der Plattform Facebook auf einen Pressbericht hin, in welchem sie über einen „offenen Brief“ zum Thema „European Climate Declaration“ berichtete.

Facebook beauftragt „Correctiv“ mit Faktencheck

Facebook beauftragte daraufhin die gemeinnützige Gesellschaft Correctiv gegen Entgelt damit, den „offenen Brief“ einem Faktencheck zu unterziehen. Die Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass dieser fehlerhaft sei. Zum einen haben einige der aufgezählten Autoren keinen wissenschaftlichen Hintergrund und zum anderen seien die dort getätigten Aussagen unzutreffend und teilweise nicht richtig. Dieses Ergebnis war beim Eintrag der Klägerin dauerhaft sichtbar.

Die Beklagte publizierte unter dem Eintrag der Klägerin: „CORRECTIV.ORG Fact-Check. Nein: Es sind nicht „500 Wissenschaftler“; Behauptung teils falsch“„

Eilantrag auf Unterlassung wegen wettbewerbswidriger Behinderung

Daraufhin stellte die Klägerin einen Eilantrag auf Unterlassung des Eintrags der Beklagten mit der Begründung, dass der Eintrag der Beklagten eine wettbewerbswidrige Behinderung darstelle.

Das Landgericht Mannheim wies den Anspruch mit der Begründung ab, es läge kein Wettbewerbsverstoß vor.

OLG gibt Eilantrag statt

Das OLG Karlsruhe gab dem Eilantrag der Klägerin statt und begründete die Entscheidung mit der missverständlichen Ausgestaltung des Prüfeintrags der Beklagten. Ein durchschnittlicher Facebook Nutzer würde den Eintrag der Beklagten so verstehen, dass er sich auf die Berichterstattung der Klägerin beziehe und gerade nicht auf den „offenen Brief“, über die Klägerin lediglich berichtet.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft jedoch nicht die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen.

Die Anwälte/-innen der Media Kanzlei beraten Sie gerne rund um das Wettbewerbsrecht

Wenn Sie bei einem Eintrag auf der Plattform Facebook einen Prüfeintrag erhalten, indem ihre Aussagen als falsch bezeichnet werden, suchen Sie sich eine anwaltliche Beratung, da der Prüfeintrag wettbewerbswidrig sein könnte. Die Anwälte der Media Kanzlei beraten Sie gerne rund ums Wettbewerbsrecht. 

Foto(s): https://pixabay.com/de/illustrations/soziales-netzwerk-facebook-netzwerk-76532/

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