Vorstand der AG – seit dieser Woche verbindliche Frauenquote und Männerquote

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Wann muss bei der Neubesetzung des Vorstands eine Frau gewählt werden?

Vor einem Jahr ist es schon in Kraft getreten, aber erst seit dieser Woche ist die Schonfrist vorüber: Jetzt gilt entsprechend dem Führungspositionengesetz II (FüPoG II) eine zwingende Frauenquote für den Vorstand von börsennotierten Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Besteht ein Vorstand jetzt aus mehr als drei Personen, muss spätestens bei der Neubesetzung darauf geachtet werden, dass auch eine Frau mit am Vorstandstisch sitzt (wenn dies zuvor nicht der Fall war), das Vorstandsgremium also um eine Frau verstärkt wird.

Gleiches gilt umgekehrt: Wenn der Vorstand bis dato nur aus Frauen bestand, muss jetzt ein Mann mit an den Tisch geholt werden. Mit der hier erörterten verpflichetenden Frauenquote geht also gleichzeitig auch eine verpflichtende Männerquote einher, die einen reinen Frauentisch als Vorstand verbieten würde.

Gilt die zwingende Frauenquote in Aktiengesellschaften ausnahmslos?

Seit dem 1. August 2022 gilt folgendes: Besteht der Vorstand einer AG aus mehr als einer Person und ist keine davon weiblich, wird jede zukünftige Bestellung eines weiteren Mannes in das Vorstandsgremium automatisch ungültig.

Ausgenommen davon sind andere börsennotierte oder mitbestimmte Firmen, die nicht unter die Mindestvorgabe fallen. Diese müssen allerdings eine öffentliche Begründung dafür abliefern, warum sie ihren Vorstand als reine Männerrunde planen und die verpflichtende Frauenquote nicht erfüllen wollen bzw. können. Das Bundesministerium stellt Bußgelder in Höhe von 50.000 EUR in Aussicht, sollte einer Begründung nicht nachgekommen werden.

Wächst der Frauenanteil in Vorständen der AGs bereits?

Die neue Regelung zeigt Wirkung: Seit vergangenem Jahr gibt es in den Führungspositionen deutscher Börsenunternehmen so viele Frauen wie noch nie zuvor. Insgesamt wurden 23 Neubestellungen von Vorständen verzeichnet, darunter neun Frauen. Das entspricht einem Frauenanteil unter den neuen Führungsmitgliedern von 39 %.

In den analysierten 160 DAX-Unternehmen gibt es heute ganze 101 Managerinnen – im Vergleich zu vor vier Jahren, hat sich die Zahl etwa verdoppelt. Die DAX-40-Vorstandsmitgleider bestehen heute zu fast 20 % aus Frauen. Deutlich niedriger fällt der Frauenanteil jedoch in den Vorständen der MDax- oder SDax-Unternehmen aus. Hier sind etwa 11 % der Vorstandsmitglieder weiblich.

Aber auch außerhalb des Vorstandsgremiums haben immer mehr Frauen den Einzug in börsennotierte Unternehmen geschafft – der Frauenanteil stieg im vergangenen Jahr von 13,5 auf 14,1 %.

Wie wird das Mindestbeteiligungsgebot von außen wahrgenommen?

Das Mindestbeteiligungsgebot trifft auf Zuspruch in der Gesellschaft. Man sei sich sicher, dass solche verbindlichen Vorgaben zu Frauenquote in Führungspositionen schnell Wirkung zeigen und einer positiven Entwicklung der Unternehmen neuen Auftrieb geben würden. Die Ergänzung des AG-Vorstands durch einen weiblichen Blickwinkel solle davor schützen, dass Firmen die Hälfte ihrer potentiellen Kunden nicht richtig im Blick haben oder ihre Produkte und Dienstleistungen womöglich an der weiblichen Zielgruppe vorbei entwickeln.

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