Vorteile und Nachteile der „Vorweggenommenen Erbfolge“

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Wenn Sie für sich überlegen, Ihre Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu übertragen, sollten Sie die Vor- aber auch die Nachteile dieser Vermögensübertragung gegeneinander abwägen.

Was sind die Vorteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten?

Sie entscheiden alleine bei der Übertragung zu Lebzeiten und können dabei sowohl Ihre als auch die Lebensumstände Ihrer möglichen Erben in Ihre Überlegungen einstellen.

Für Ihre Nachkommen ist eine Übertragung sicherlich mit Vorteilen verbunden. So haben Ihre Nachkommen die Möglichkeit, das Vermögen zur Gründung einer Familie, zum Aufbau der beruflichen Existenz oder aber zum Erwerb eines Eigenheims zu verwenden.

Es besteht dabei die Möglichkeit, Ihr Vermögen schrittweise zu übertragen. Der Vorteil liegt bei größeren Beträgen darin, dass Sie Steuerfreibeträge besser ausnutzen können.

Auch können durch die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten Pflichtteilsansprüche reduziert werden. Gegebenenfalls können auch Regressansprüche des Sozialhilfeträgers vermieden werden.

Was sind die Nachteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten?

Mit der Übertragung verlieren Sie bereits zu Lebzeiten Ihr Vermögen. Eine Übertragung beinhaltet daher immer auch eine Prognose der künftigen Lebensumstände.

Auch kann die Durchführung einer vorweggenommenen Erbfolge mehr Kosten, wie z. B. Notar- und Grundbuchkosten verursachen, als eine Vermögensübertragung im Erbfall.

Wichtig ist, dass Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten auch Ansprüche auf Ausgleichung zwischen Erben, aber auch eine Anrechnung auf den Pflichtteil bzw. eine Ergänzung über den Pflichtteilsergänzungsanspruch zur Folge haben kann.

Möchten Sie bereits frühzeitig Ihre Nachfolge regeln? Haben Sie Fragen zur Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge? Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen.

Ihr Jörg Schwede

Rechtsanwalt


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