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Vorwurf versuchter Prozessbetrug: Deutsche-Bank-Manager Breuer, Ackermann und Fitschen vor Gericht

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Heute beginnt in München der Prozess gegen Manager und Ex-Manager der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der Kirch-Pleite. Die fünf Angeklagten müssen sich wegen des Vorwurfes Prozessbetrug vor dem Landgericht (LG) verantworten.

Breuer-Interview zu Kirch

Ausgangspunkt ist ein Interview des damaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank Rolf Breuer. Im Jahr 2002 hatte er sich in New York gegenüber dem Nachrichtensender „Bloomberg TV“ zu der finanziellen Situation seines Kunden, des Medienunternehmers Leo Kirch (Pro Sieben, Sat. 1), wie folgt geäußert: „Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“

Insolvenz von Leo Kirch

Der Satz von Breuer verbreitete sich rasend schnell. Zwei Monate später war das Medienunternehmen von Kirch insolvent. Der inzwischen verstorbene Medienmogul sah dahinter einen Plan, ihn fertigzumachen, und er verklagte die Deutsche Bank auf Schadenersatz. Nachdem das Oberlandesgericht München Kirch Recht gegeben hatte, konnte die Deutsche Bank ein bestätigendes Urteil des Bundesgerichtshofs durch einen außergerichtlichen Vergleich mit Kirch und die Zahlung von über 900 Millionen Euro verhindern.

Vorwurf versuchter Prozessbetrug

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben die Manager der Deutschen Bank im Fall Kirch versucht, eine Aufklärung zu verhindern und die Ermittlungen zu behindern. Lediglich weil damals das Oberlandesgericht München in dem Prozess auf Schadenersatz den Managern keinen Glauben schenkte, blieb das Vorhaben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Versuchsstadium.

Großrazzia und Verhaftungen

Daten seien gelöscht, Ermittlungen seien behindert und in die Irre geführt worden, so die Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München vermutete in dem Schadenersatzprozess eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“. Der Vorstand der Deutschen Bank um Breuer sollte damals geplant haben, aus der Kirch-Pleite Profit zu schlagen, und Kirch sollte mit dem Interview unter Druck gesetzt werden, ein lukratives Beratungsmandat mit der Bank abzuschließen. 2012 hatte die Staatsanwaltschaft deshalb vor Weihnachten eine Razzia in den Frankfurter Zwillingstürmen durchführen und einige Mitarbeiter wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft nehmen lassen.

Prozess mit komplexen Inhalten

Das Landgericht München steht ab heute vor einer regelrechten Mammutaufgabe. Es muss anhand von zahlreichen Zeugenaussagen klären, ob das damalige Krisenmanagement der Vorstände und deren Aufarbeitung innerhalb der Bank den Straftatbestand des versuchten Prozessbetruges erfüllt. Neben den ehemaligen Deutsche-Bank-Managern Breuer, Ackermann, Börsig und van Heydebreck sitzt auch der aktuelle Deutsche-Bank-Chef Fitschen auf der Anklagebank. Ihm könnte seine Unterschrift unter die Steuererklärung 2009 zum Verhängnis werden. Denn Ende 2010 hätte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Betrügereien der Bank erkennen müssen.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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