VW Abgasskandal – Dieselmotor des Typs EA 288 gerät in den Fokus

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Der Verdacht, dass VW auch beim Dieselmotor EA 288, dem Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal zu trauriger Berühmtheit gelangten Motor EA 189, Abgaswerte manipuliert hat, taucht immer wieder auf. Zuletzt hat er sich wieder erhärtet.

Mit Urteil vom 19. März 2020 verurteilte das Landgericht Regensburg VW bei einem Golf VII mit dem Motor EA 288 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Das Gericht ist überzeugt, dass VW eine sog. Zykluserkennung in dem Fahrzeug verwendet und dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.  Der Kläger können gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, urteilte das LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19).

Es war nicht das erste Urteil gegen VW im Zusammenhang mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288. Das Landgericht Duisburg hat VW ebenfalls bei einem Golf VII mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 zu Schadensersatz verurteilt (Az. 1 O 231/18). Das Berufungsverfahren ist vor dem OLG Düsseldorf anhängig (Az.: 3 U 81/18). Es sollte bereits im November 2019 stattfinden, wurde aber aus unbekannten Gründen verschoben.

Andere Gerichte, z.B. die Landgerichte Wuppertal oder Offenburg, holen Sachverständigengutachten ein, um zu klären, ob VW beim Motor EA 288 einen unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

Bei den Verfahren vor den Landgerichten Duisburg und Regensburg ging es jeweils um einen Golf VII. Das dürfte Zufall sein, denn der Motor EA 288 wird ähnlich wie sein Vorgänger in zahlreichen anderen Diesel-Modellen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit bis zu zwei Litern Hubraum verwendet.

„Auffällig ist, dass VW derzeit auch unter den Codes 23x4 bzw. 23AV Kunden anschreibt und ihnen ein freiwilliges Software-Update anbietet. Ziel ist es, den Schadstoff-Ausstoß zu reduzieren. Welche Auswirkungen ein solches Update hat, ist ungewiss. Da es sich nicht um einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts handelt, ist er für die Kunden nicht verpflichtend“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Für alle betroffenen Halter von Fahrzeugen von VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 gilt, dass sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. Der BGH hat bereits Anfang 2019 klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt und der Verbraucher Anspruch auf Ersatz hat“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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