VW-Abgasskandal – Wenn nicht jetzt wann dann? Letzte Chance vor der Verjährung 31.12.2018

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Die Sommerpause ist vorbei und die Spatzen pfeifen es von den Dächern.

Nahezu alle Gerichte in Deutschland verurteilen die VW AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und teilweise auch wegen vollendetem Betrug.

So kam es zuletzt zu einer Entscheidungsserie des Landgerichts Nürnberg-Fürth, das mit sieben Urteilen seit April 2017 die Volkswagen AG gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB zu Schadensersatz und zu Rücknahme der entsprechenden PKW verurteilt hat.

Entgegen der Meinung vieler Autobesitzer sind die Ansprüche gegen VW selbstverständlich auch nach Durchführung des Updates und auch bei einem gebraucht gekauften Fahrzeug möglich.

VW hat durch geschickte Pressemeldungen dies immer wieder zu verschleiern versucht.

KMP3G Rechtsanwälte aus München, die zu einer der führenden Anwaltskanzleien in Deutschland im Bereich Abgasskandal gehört, muss täglich zigfach diesen Irrtum bei den betroffenen Verbrauchern richtigstellen.

Derzeit gibt es sage und schreibe noch 2 Millionen geschädigte VW-Kunden, die das Update gemacht haben und der Meinung sind, keinen Schadensersatz oder keine Rücktrittsansprüche geltend machen zu können. Gegen diesen großen Irrtum gilt ist vorzugehen. Der VW-Konzern ist mit seiner Taktik aus seiner Sicht richtig gefahren, da er bis zum Verjährungsbeginn den 31.12.2018 wohl nur 20 % der geschädigten Autobesitzer entsprechend abfinden musste.

Nur wer sich wehrt, geht nicht leer aus!

Derzeit werden von unserer Kanzlei und wohl von sämtlichen beteiligten, führenden Kanzleien in Deutschland 100 % der Ansprüche, die bei Gericht vorgetragen werden, von VW erfüllt. Wir sich nun nicht wehrt und seine Ansprüche gegen VW geltend macht, wird letztendlich der Dumme bleiben, da eine Kulanzregelung über die Verjährung des 31.12.2018 vonseiten des VW-Konzerns im Diesel-Abgasskandal nicht zu erwarten ist.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahr 2018! Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



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