VW-Diesel EA189: noch 2019 auf Schadensersatz klagen, Verjährung droht

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Schadensersatz für Dieselbesitzer

Es hat sich wohl herumgesprochen, dass der VW Konzern Käufer seiner Wagen getäuscht hat. In den Dieselmotor EA189, der zwischen 2007 und 2015 in mittlere und kleine Modelle des VW Konzerns eingebaut wurde, hatten Verantwortliche bei VW eine Software programmiert, die die Abgassteuerung manipuliert. Ziel war, niedrige Abgaswerte vorzutäuschen und eine Typgenehmigung zu erschleichen. Betroffen sind Modelle bei VW, Audi, Seat und Skoda. VW als Hersteller des Motors wurde schon unzählige Male zu Schadensersatz verurteilt. In Prozessen ist VW vergleichsbereit. 

Verjährung droht zum 31.12.2019

Wer einen Anspruch hat, hat nicht ewig Zeit, ihn durchzusetzen. Die regelmäßige Verjährungsfrist im deutschen Recht beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs, gerechnet zum Schluss des Jahres. Da die VW-Kunden i.d.R. 2016 schriftlich informiert wurden, dass die Abgassteuerung manipuliert worden war, droht Verjährung zum 31.12.2019. Wer einen Rechtsanwalt beauftragen will, sollte sich auch nicht zu spät melden, da vor der Klage geklärt werden muss, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. 

Klage lohnt sich

In Prozessen bietet VW oft einen Vergleich an. Der kann in einer Einmalzahlung bestehen, bei der der Dieselbesitzer den Wagen behält. Die Zahlung kann man als eine Wiedergutmachung für den eingetretenen Wertverlust ansehen. Oder der Dieselfahrer gibt den Wagen zurück und erhält dafür eine höhere Ausgleichzahlung. Was sich eher lohnt, hängt oft von persönlichen Interessen ab.

Musterfeststellungsklage ungenügend

Die Musterfeststellungsklage ist gut gemeint, hat aber im Wesentlichen zwei grundlegende Schwächen. Erstens ist das Ergebnis nicht ein konkretes Urteil, bei dem der Dieselbesitzer einen bestimmten Betrag zugesprochen bekommt. Es wird lediglich festgestellt, dass VW „etwas falsch gemacht“ hat. Eine konkrete Schadensersatzsumme muss der Geschädigte im Anschluss an die Musterfeststellungsklage persönlich einklagen. Zweitens ist die Dauer der Musterfeststellungsklage ein Problem. Es ist damit zu rechnen, dass bis zu einem rechtskräftigen Ergebnis drei bis vier Jahre ins Land gehen. Erst recht, wenn der Bundesgerichtshof das Urteil auf Antrag der unterlegenen Partei noch einmal prüft. Währenddessen wird der Wagen genutzt. Die gefahrenen Kilometer muss sich der Dieselbesitzer anrechnen lassen. Der Schadensersatzanspruch schrumpft also über die Zeit.

Musterfeststellungsklage schließt persönliche Klage aus

Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt hat und seine Anmeldung nicht pünktlich bis zu dem 30.09.2019 wieder zurückgenommen hat, kann nicht mehr persönlich klagen. Es muss dann der Ausgang der Musterfeststellungsklage abgewartet werden.

Wer seine Anmeldung rechtzeitig zurückgenommen hat, sollte jetzt anwaltlichen Rat suchen. Das gleiche gilt für denjenigen, der sich gar nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt hat. Für beide Personenkreise bestehen gute Prozesschancen vor Gericht. Aber die drohende Verjährung zum 31.12.2019 sollte dringend beachtet werden.

Wer ein neueres Modell mit einer 3.0-Litermaschine aus dem VW-Konzern hat und von einem Rückruf betroffen ist (z. B. 23X6), sollte ebenfalls Rechtsrat einholen. Das gleiche gilt für Besitzer von Wagen aus dem Daimler-Konzern, die Rückrufschreiben erhalten. Verjährung droht hier aber noch nicht.

Kostenlose Erstberatung

Wer also vom Dieselskandal bzw. Abgasskandal betroffen ist, Fahrverbote fürchtet oder Wertverluste, kann von Rechtsanwalt Dr. Schweers eine kostenlose Erstprüfung vornehmen lassen. Abhängig vom Ergebnis kann Rechtsanwalt Dr. Schweers Ihnen eine rechtliche Strategie vorschlagen.


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