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Wahl-Spezial: Bundestag - Gesetzgeber und Kontrollorgan

  • 6 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Die wichtigste Aufgabe des Bundestages ist bekanntermaßen die Gesetzgebung. Er ist das Organ der Legislative schlechthin und erlässt in der sog. Gesetzgebungsfunktion die Gesetze auf Bundesebene - teilweise auch mit dem Bundesrat, der parlamentarischen Vertretung der Bundesländer, sog. Länderkammer. Darüber hinaus entscheidet er zudem über den Bundeshaushalt, Einsätze der Bundeswehr im Ausland, genehmigt internationale Verträge und wählt wichtige Funktionsträger wie z.B. den Bundeskanzler. Doch damit nicht genug: Seine Funktionen als parlamentarisches Verfassungsorgan gehen noch viel weiter. Ihm obliegt beispielsweise auch die Kontrolle der Regierung. Die anwalt.de-Redaktion gibt einen Überblick, welche Aufgaben die Abgeordneten des Bundestages zu erfüllen haben.

Einzelheiten zur Bundestagswahl und aktuelle Themen in diesem Zusammenhang finden Sie im anwalt.de-Rechtstipp „Bundestagswahl 2009 - Wahlrecht in der Diskussion“.

Gesetzgebung

Eine der zentralen Aufgaben des Bundestages ist die Gesetzgebung. Ihm steht das Initiativrecht zu, d.h. er ist dazu berechtigt, aus seiner Mitte Gesetzentwürfe vorzuschlagen. Allerdings gelten auch für das Initiativrecht bestimmte Regeln. Ein Gesetzentwurf kann nur eingebracht werden, wenn er von mindestens einer Fraktion oder 5 Prozent der Parlamentarier unterstützt wird. Darüber hinaus werden ebenfalls Gesetzesinitiativen des Bundesrats oder der Bundesregierung debattiert, abgelehnt oder beschlossen. Eine besondere Funktion kommt dem Bundestag auch bei der Gesetzgebung in Hinblick auf Steuern und Abgaben zu. Bis auf wenige Ausnahmen sind Bundestag und Bundestag allein zur Gesetzgebung in diesen Bereichen berechtigt. Die Bundesländer sind meist auf die sog. Ertragshoheit beschränkt, erhalten also die Abgaben je nach Regelung. Handelt es sich um Steuergesetze, bei denen Kommunen oder Ländern die Ertragshoheit zusteht, muss der Bundesrat gemäß Artikel 105 GG dem jeweiligen Gesetz zustimmen.

Auch internationale Verträge, insbesondere auf dem Gebiet des Völkerrechts, werden vom Bundestag ratifiziert und in nationale Regeln umgesetzt (sog. Transformation, z.B. EU-Richtlinien). So bedarf nämlich die Umsetzung eines Völkerrechtsvertrages eines Vertragsgesetzes, jedenfalls soweit der Vertrag Gesetzesmaterien betrifft. Kernbereich der Entscheidungskompetenz des Bundestages ist die Festlegung und Verteilung des Budgets. Das Parlament entscheidet, welche Finanzmittel den jeweiligen Ministerien zufließen und bestimmt damit die politischen Schwerpunkte in den jeweiligen Bereichen. Dabei muss der Bundeshaushalt nicht zwingend in Form eines Gesetzes beschlossen werden, ein entsprechender Parlamentsbeschluss wäre ausreichend, dennoch geschieht dies traditionell meist in Form eines Bundesgesetzes.

Debatten und Abstimmungen im Plenum

Die wesentliche parlamentarische Arbeit erfolgt in den ständigen Ausschüssen. Sie sind entsprechend der Parlamentsverhältnisse mit den Abgeordneten der Fraktionen besetzt und bereiten insbesondere Gesetze vor der Beschlussfassung vor. Hierfür können sie die Regierung und auch Sachverständige befragen und sich so über bestimmte Fachfragen informieren. Sonderrechte genießen der Haushaltsausschuss und der Rechtsausschuss, sie sind bei nahezu allen Gesetzesentwürfen beteiligt.

Im Plenum selbst geht es dann bei den Debatten oft heiß her. Traditionell liefern sich die Abgeordneten insbesondere bei der Debatte zum Haushaltsausschuss einen heftigen Schlagabtausch. Doch auch bei umstrittenen Themen sind Diskussionen und Wortgefechte durchaus Usus. Anhand des Sitzungskalenders, den der Ältestenrat festlegt, können die Abgeordneten sich orientieren, an welchen Tagen Bundestagssitzungen vorgesehen sind und welche Tage sitzungsfrei sind.

Je nachdem über welches Gesetz, welches Verfahren, welches Gremium oder welches Amt entschieden werden soll, hat der Bundestag verschiedene Abstimmungsverfahren zu beachten. Meistens erfolgt die Abstimmung per Handzeichen, die Schlussabstimmung mit Aufstehen oder Sitzenbleiben. Ist eine geheime Wahl vorgeschrieben, werden verdeckte Stimmzettel eingesetzt, den der Abgeordnete dann in einer abgeschirmten Kabine ausfüllt und anschließend in die Urne wirft. Soll über besonders strittige Fragen abgestimmt werden, kann die namentliche Abstimmung beantragt werden. Die namentliche Abstimmung erfolgt per Stimmabgabe mit Stimmkärtchen. Die blaue Stimmkarte steht für „Ja", die rote Karte für „Nein" und die weiße für „Enthaltung".

Wahlfunktion

Weiter fungiert der Bundestag auch als Wähler. Er wählt - auf Vorschlag des Bundespräsidenten - den Bundeskanzler. Dabei ist es nicht zwingend in Artikel 63 GG vorgeschrieben, dass der Bundeskanzler von der stärksten Fraktion gestellt wird, obgleich dieses Vorgehen parlamentarische Tradition ist. Erhält der vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Bewerber die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, wird er vom Bundespräsidenten zum Bundeskanzler ernannt. Findet sich keine parlamentarische Mehrheit für den vorgeschlagenen Bewerber, kann der Bundestag innerhalb von vierzehn Tagen aus seiner Mitte einen neuen Bewerber vorschlagen, der dann mit den Stimmen der absoluten Mehrheit zu wählen ist. Gelingt dies auch nicht, so wird ein neuer Wahlgang durchgeführt, in dem dann derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen erhält. Erhält er die absolute Mehrheit, muss die Ernennung innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Erreicht er nur die relative Mehrheit, so kann wiederum der Bundespräsident innerhalb von sieben Tagen entscheiden, ob er ihn zum Bundeskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst. Nach der Ernennung schlägt der Bundeskanzler dann seine Minister für die jeweiligen Fachressorts (Ministerien) vor. Der Bundeskanzler kann in der laufenden Legislaturperiode nur durch das Parlament selbst mit dem sog. konstruktiven Misstrauensvotum entlassen werden.

Auch in der Bundesversammlung ist der Bundestag bei der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt und stellt die Hälfte ihrer Mitglieder.

Gemäß Artikel 94 GG wählt der Bundestag die Hälfte der insgesamt sechzehn Richter des Bundesverfassungsgerichts. Der Wahlausschuss besteht aus insgesamt zwölf Mitgliedern, von denen der Bewerber mindestens acht Stimmen erhalten muss. Die andere Hälfte der Richterstellen wird vom Bundesrat gewählt. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen über Informationen zu Bewerbern, Erörterungen und Abstimmungen Stillschweigen bewahren. Die Ressort-Minister des Bundes und der sog. Richterausschuss (Fachminister der Länder und Bundestagsmitglieder) sind für die Wahl der Richter an den obersten Bundesgerichten zuständig, also beim Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht.

Parlamentarische Kontrolle

Eine wichtige Funktion ist auch die Kontrolle der Regierung. Hierfür stehen den Abgeordneten viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, sei es im Parlament selbst oder auch in besonderen Gremien und Ausschüssen.

So können die Abgeordneten direkt an die Regierung Anfragen stellen und sich über die Vorhaben der Regierung informieren. Anfragen können fünf Prozent der Mitglieder oder eine Fraktion des Bundestages stellen. Die sog. kleinen Anfragen erfolgen schriftlich und können sich auf alle möglichen Bereiche des Regierungshandelns beziehen und dienen hauptsächlich zur Information der Abgeordneten. Im Vergleich zu kleinen Anfragen - die meist nur als Drucksachen beantwortet und nur teilweise veröffentlicht werden - haben die Abgeordneten noch ein stärkeres Mittel zur Hand: die sog. große Anfrage, auf deren Grundlage dann sogar eine Debatte im Bundestag stattfinden kann.

Darüber hinaus kann im Plenum eine Fragestunde durchgeführt werden, in der der Regierung mündliche Fragen und auch Nachfragen auf die Antworten der Regierung gestellt werden können. Relativ neu ist die aktuelle Stunde, eine Art Kurzdebatte, die eine Diskussion über aktuelle Themen ermöglicht. Eine aktuelle Stunde kann von einer Fraktion, fünf Prozent der Bundestagsmitglieder und vom Ältestenrat eingesetzt werden. Hinweis: Der aktuelle Ältestenrat besteht derzeit aus 30 Mitgliedern, inklusive dem Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertretern. Er ist das geschäftsführende Gremium des Bundestages und legt beispielsweise die Tagesordnung fest. Und schließlich können die Abgeordneten aus dem Plenum heraus im Anschluss an Kabinettssitzungen sog. Regierungsbefragungen durchführen.

Besonders spektakulär sind die Untersuchungsausschüsse gemäß Artikel 44 ff. GG. Sie werden auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages eingesetzt und dienen zur Untersuchung und Aufklärung über eventuelle Missstände in der Regierungsarbeit. Das sog. Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Überwachung der Geheimdienste zuständig und kontrolliert die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes. Die acht Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(WEL)


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