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Kaum zu glauben, aber Wahl! Das dürfen Sie im Wahllokal und das nicht

  • 3 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

Wer die Wahl hat, hat auch die Qual. Die Entscheidung, wer zur Bundestagswahl die heiß umkämpften zwei Kreuze auf dem Stimmzettel bekommt, ist nicht immer einfach. 

Doch wer sagt, dass es am Wahlsonntag deswegen immer bierernst zugehen muss? Aus dem zugehörigen Paragrafendschungel ergeben sich nämlich etliche Verhaltensregeln, die nicht nur auf den ersten Blick ganz schön kurios sind. Aber sehen Sie selbst!

Im Hawaii-Hemd und in Sandalen zur Bundestagswahl? Warum nicht?

Hätten Sie’s gewusst? Jeans, Ausgeh-Outfit, Trainingsanzug – alles ist erlaubt, einen vorgeschriebenen Dresscode gibt es nicht.

Die Ausnahme: Kleidung mit aufgedruckten Parteisymbolen gilt als politische Werbung und wird nicht toleriert. Wählerinnen und Wähler, die etwa mit einem Schal, einem T-Shirt oder einer Jacke mit dem Logo der Lieblingspartei auf der Bildfläche erscheinen, riskieren daher einen Verweis aus den Wahlräumlichkeiten. Dasselbe gilt übrigens bei einem auffälligen Partei-Tattoo.

Ihre zwei Kreuzchen mit knallrotem Lippenstift machen? Kein Problem!

Was tun, wenn man ausgerechnet eine Kabine erwischt hat, in der kein Stift bereitliegt? Keine Panik: Zwar könnte man meinen, dass nur das Schreibwerkzeug im Wahllokal verwendet werden darf. Doch auch hier gibt es keine Vorschriften vom Gesetzgeber. Das Resultat ist, dass man ganz legal kreativ werden darf.

Auch mitgebrachte Schreibwerkzeuge aller Art dürfen daher problemlos verwendet werden. Theoretisch könnten auch Lippenstift, Lidschatten, Kajal oder sonstige Bestandteile des üblichen Inhalts einer Damenhandtasche zur Stimmabgabe herhalten. Im Grunde kommt es nicht darauf an, womit man seine zwei Stimmen kenntlich macht – es geht um das Wie! Eins steht fest: MacGyver hätte an dieser Stelle seine helle Freude.

Bei zu viel Einfallsreichtum beim Ausfüllen hört der Spaß auf

Wichtig ist nur, dass klar und deutlich zu erkennen ist, wer die Stimme erhalten soll. Ist es das nicht, gilt sie als ungültig. Auf Emojis und Ähnliches anstelle der klassischen Stimm-Kreuzchen sollten Sie daher verzichten. Dasselbe gilt für alle Zusätze, Verzierungen oder auch sonstiges Handgekritzeltes auf dem Stimmzettel.

Auch wer Parolen oder Beleidigungen auf dem Wahlzettel hinterlässt, muss damit rechnen, dass er sich ins Wahl-Aus katapultiert hat.

Eile mit Weile! Wer zur Bundestagswahl geht, hat (theoretisch) alle Zeit der Welt

Hätten Sie’s vermutet? Es gibt keine Zeitbegrenzung zur Abgabe der Stimme in der Wahlkabine. Somit könnte sich auch der Zögerlichste so viel Zeit nehmen, wie er möchte – rein theoretisch gesehen.

Allerdings gibt es Grenzen: Stauen sich die Abläufe im Wahllokal nämlich, weil sich ein Wähler partout nicht entscheiden kann, dürfen die Wahlhelfer einschreiten. Eins steht jedoch fest: Unter Druck gesetzt muss sich niemand fühlen, während er seine Stimme abgibt.

Mal in der Wahlkabine kurz bei der Bekanntschaft durchklingeln? Auch das dürfen Sie

Kurios, aber wahr: Auch in der Wahlkabine darf telefoniert und zudem im Internet gesurft werden. Das dürfte durchaus praktisch für wirklich Unentschlossene sein oder auch für diejenigen, die noch im letzten Moment den „Wahlomat“ konsultieren möchten.

Wichtig nur: Die Außenstehenden dürfen dabei nicht erfahren, für welche Partei(en) man sich letztlich entschieden hat. Andernfalls würde eine Verletzung des Wahlgeheimnisses vorliegen. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Den Wahlhelfern steht es frei, das Telefonieren im Wahllokal zu untersagen.

Schlechte Nachrichten für Paparazzi und Selfie-Süchtige

Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist allerdings tabu – das gilt auch für das gepflegte Selfie beim Ausfüllen. Wer beim Knipsen ertappt wird, darf den Stimmzettel nicht abgeben. Das „Foto danach“ ist allerdings erlaubt. Wer erfolgreich seine zwei Kreuzchen gemacht und seinen Zettel zusammengefaltet hat, darf sich gerne ablichten lassen, so viel er möchte.

Zu zweit in die Wahlkabine? Leider ein No-Go

Klingt kurios, ist aber durchaus logisch, denn auch hier hat das Wahlgeheimnis Vorrang. Dementsprechend darf sich auch wirklich nur eine Person auf einmal in der Wahlkabine aufhalten – hier sind die Vorgaben sehr streng.

Ausnahmen gibt es nur im Fall von Behinderten, die den Stift nicht ohne Hilfe führen können, oder Eltern in Begleitung von Kleinkindern. In solchen Fällen gilt: Beim nächsten Wahlhelfer fragen kostet nichts.

Angesäuselt zur Bundestagswahl gehen? Auch das ist erlaubt

Muss man zum Wählen nüchtern sein? Überraschenderweise lautet die Antwort Nein! Auch hier findet man keinen entsprechenden Paragrafen im Wahlrecht und Alkoholkontrollen im Wahllokal gibt es nicht.

Nur wer sich als lautstarker Störenfried betätigt, kann mit sofortiger Wirkung des Wahllokals verwiesen werden, was übrigens auch für Wählerinnen und Wähler im nüchternen Zustand gilt!

(JSC)

Foto(s): ©anwalt.de

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