Waldorf-Frommer-Abmahnung: "Arrow - Time of Death" (Folge der 2. Staffel)

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Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer, erneut im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, eine Serie ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an einer Folge („Time of Death“) der Serie „Arrow“. Sie soll unbefugt in (Bit)-Torrent-Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken verbreitet worden sein.

Immer häufiger werden einzelne oder mehrere Folgen von TV-Serien abgemahnt. So z. B. „Sons of Anarchy“, „New Girl“, „How I Met Your Mother“, „The Vampire Diaries“, „Homeland“, „Modern Family“, „The Simpsons“, „The Americans“, „Crossing Lines“, etc.

Die Gefahr besteht dabei, auch aufgrund Rechtsverletzungen an weiteren Folgen abgemahnt zu werden.

Die übrigen Folgen der 2. Staffel tragen die Namen:

01 City of Heroes - Feindliche Übernahme
02 Identity - In der Falle
03 Broken Dolls - Der Puppenmacher
04 Crucible - Auferstanden
05 League Of Assassins - Eine Liga für sich
06 Keep Your Enemies Closer - Die Kunst des Krieges
07 State v. Queen - Der Prozess
08 The Scientist - Das Serum
09 Three Ghosts - Drei Geister
10 Blast Radius - Wolf im Schafspelz
11 Blind Spot - Der Feind an deiner Seite
12 Tremors - Riesenkräfte
13 Heir To The Demon - Entführt
14 Time of Death - Gegen die Zeit
15 The Promise - Das Versprechen
16 Suicide Squad - Selbstmordkommando
17 Birds of Prey - Blutrache
18 Deathstroke - Deathstroke
19 The Man Under the Hood - Strippenzieher
20 Seeing Red - Ein Mann sieht rot
21 City of Blood - Die Schlacht beginnt
22 Streets of Fire - Brennende Straßen
23 Unthinkable - In letzter Sekunde

Von den Adressaten der Abmahnschreiben wird Folgendes verlangt:

Innerhalb einer Frist von wenigen Tagen soll eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps für die Empfänger der „Arrow – Time of Death“-Abmahnung:

  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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