Waldorf-Frommer-Abmahnung: „Blindspot“ (Serie)

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„Blindspot“ ist eine US-amerikanische Fernsehserie mit Jaimie Alexander und Sullivan Stapleton in den Hauptrollen. Sie wird seit dem 21. September 2015 beim Sender NBC ausgestrahlt.

Die Serie konzentriert sich auf eine geheimnisvolle Frau (Jaimie Alexander), deren ganzer Körper von Tätowierungen bedeckt ist. Ohne Erinnerungen, wer sie ist und wie sie dort hingelangte, wurde sie nackt auf dem Times Square aufgefunden. Schnell findet das FBI heraus, dass sich hinter jedem Tattoo ein Fall verbirgt, den es zu lösen gilt, auch, um die Identität der Aufgefundenen zu durchleuchten.

Im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber ab und fordert eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Diesmal handelt es sich um Folgen der ersten Staffel der Serie „Blindspot“. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von üblicherweise 519,50 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung – Wie ist zu reagieren?

Oft sind Vorwürfe unberechtigt. Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „How I Met Your Mother”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Homeland”, „The Walking Dead”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „Crossing Lines”, „The Americans”, „New Girl”, „Arrow”, „Sons of Anarchy”, „The Simpsons”, etc ... – Nun auch die Serie „Blindspot”.

Folgen der ersten Staffel tragen die Titel:

Ep 10: „Evil Handmade Instrument”
Ep 9: „Authentic Flirt”
Ep 8: „Persecute Envoys”
Ep 7: „Sent on Tour”
Ep 6: „Cede Your Soul”
Ep 5: „Split the Law”
Ep 4: „Bone May Rot”
Ep 3: „Eight Slim Grins”
Ep 2: „A Stray Howl”
Ep 1: „Pilot”

Nützliche Tipps zur „Blindspot“-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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