Waldorf Frommer-Abmahnung: „3 Days to Kill“ im Auftrag der Universum Film GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Ethan Runner (Kevin Costner) als Secret-Service-Agent ist nicht mehr der Jüngste aber sehr gut in seinem Job. Er erfährt, dass er eine tödliche Krankheit hat und möchte die Zeit, die ihm bleibt, mit seiner Tochter Zooey verbringen. Plötzlich taucht eine Agentin auf und bietet Ethan einen Deal an...

Ein Deal wird Ihnen auch von Waldorf Frommer angeboten, die 815,- EUR als Vergleichspauschale ansetzen, als Abgeltung für die einigen Internetanschlussinhabern vorgeworfene Urheberrechtsverletzung.

Berichten zufolge mahnt Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Film „3 Days to Kill“ ab.

Was wird von Ihnen verlangt? 

Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben, sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung des oben genannten pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Was können Sie tun?

  • Die absichtlich kurz gesetzten Fristen sollen Sie irritieren und dazu bringen, vorschnell zu handeln. Lassen Sie das nicht zu. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Erfolgen sollte auf alle Fälle eine Reaktion auf die Abmahnung. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Wenn nicht Sie – kommt jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis in Betracht, die Rechtsverletzung begangen zu haben?
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen teilweise lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema