Waldorf Frommer-Abmahnung: Der Marsianer - Rettet Mark Watney

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Mit der „Ares 3“-Mission treibt die NASA die Erforschung des Mars voran. Mittlerweile auf dem Mars gelandet, können die Forscher Mark Watney (Matt Damon), Commander Lewis (Jessica Chastain), Rick Martinez (Michael Peña), Chris Beck (Sebastian Stan), Alex Vogel (Aksel Hennie) und Beth Johanssen (Katie Mara) Nahrung herstellen und leben. Als ein Sandsturm aufkommt und die Forscher samt Habitat bedroht, wegzufegen, wird Botanier Mark Watney zurückgelassen. Mit Einfallsreichtum und Finesse gelingt es ihm, die erde zu kontaktieren, um ein Lebenszeichen von sich zu geben. NASA-Direktor Sanders (Jeff Daniels) startet die Rettung zu planen und zeitgleich dazu beginnen die übrigen Forscher eine eigene riskante Mission, ihn heimzuholen…

Wird Ihnen als Internetanschlussinhaber vorgeworfen, Urheberrechtsverletzungen an dem oben beschriebenen Film begangen zu haben?

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen des Films „Der Marsianer – Rettet Mark Watney” (Regie: Ridley Scott, mit: Matt Damon, Jessica Chastain, Kristen Wiig) ab.

Verlangt wird innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Ein paar Tipps: Wie können Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der „Der Marsianer – Rettet Mark Watney” -Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Uns finden Sie unter: www.ra-juedemann.de

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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