Waldorf Frommer-Abmahnung: Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman

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Mr. Peabody, ein sprechender Hund, ist der schlauste seiner Art. Den jungen Sherman adoptiert er, und zieht ihn als seinen Sohn auf und teilt mit ihm alle seine Erfindungen. Unter anderem auch sein größtes Werk: Eine Zeitmaschine.

In der möchten Empfänger der folgenden Abmahnung am liebsten jetzt auch sitzen und gen Vergangheit reisen, um eine etwaige Urheberrechtsverletzung, die Ihnen vorgeworfen wird, aufzuklären bzw. rückgängig zu machen.

Wer der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der irrt. Denn trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken Ende 2013 sind weiterhin viele Abmahnungen im Umlauf.

Berichten zufolge lässt die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Animationsfilm „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ durch Waldorf Frommer abmahnen.

Eine Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben, sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von (üblicherweise) 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Download = Upload bzw. ein „Anbieten“?

Beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen (wie BitTorrent-Plattformen) werden Dateien oder dessen Teile gleichzeitig während oder nach Erhalt anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so also auch durch das reine Herunterladen vonTauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben.

Sind Sie auch Empfänger einer solchen Abmahnung geworden? Wie können Sie sich verhalten?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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