Waldorf-Frommer-Abmahnung: Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes

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Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes (Originaltitel: The Woman in Black: Angel of Death) ist ein Horrorfilm des Studios Hammer Film Productions. Der Film spielt 1941 während des Zweiten Weltkrieges, wo Schulkinder zum Schutz gegen deutsche Bombenangriffe auf London auf das Land evakuiert werden müssen. Die junge Lehrerin Eve Parkins begleitet eine Gruppe von Kindern. Diese sollen in ein seit Jahrzehnten leer stehendes Haus einziehen. Im längst verlassenen Dorf trifft Eve während einer Reifenpanne am Schulbus auf den blinden und scheinbar verrückten Jacob, dessen ausgesprochen wirren Sätze „nicht hinschauen“, sie jedoch noch nicht weiter deuten kann. Vom Haus selber zeigen sich die beiden Lehrerinnen alles andere als begeistert aufgrund des maroden Zustandes des Gebäudes.

Alles andere als begeistert werden Sie sein, wenn Sie als Internetanschlussinhaber die Post mit dieser Abmahnung auffinden.

Denn erneut lässt die Tele München Fernseh GmbH wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Berichten zufolge handelt es sich hierbei um Film „Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes“.

Die Forderung? Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger einer „Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes“-Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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