Waldorf Frommer Abmahnung: Die Todesliste - Nr. 1 stirbt (im Auftrag der Tiberius Film GmbH)

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Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer erneut im Auftrag der Tiberius Film GmbH ab. Es handelt sich hier um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film „Die Todesliste – Nr. 1 stirbt“ von Klaus Hüttmann durch das unbefugte Verbreiten in Filesharing-Tauschbörsen beziehungsweise Peer-to-Peer Netzwerken.

Innerhalb einer Frist von wenigen Tagen soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dazu kommen Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Wobei mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,- EUR die Rechteinhaber ihre Ansprüche als abgegolten ansehen.

Wie können Sie reagieren?

  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt – auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat. 
  • Geprüft werden muss unbedingt, ob und wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie also nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können. Gerne beraten wir Sie. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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