Waldorf Frommer Abmahnung: Family Guy - "Farmer Guy" (Folge der 11. Staffel)

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Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern.

Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „The Vampire Diaries”, „Modern Family”, „New Girl“, „Crossing Lines”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „Homeland”, „The Americans”, „Sons of Anarchy”, „The Simpsons”, etc...

Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer, erneut im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, eine Folge („Farmer Guy”) der 11. Staffel der Serie „Family Guy” ab.

Weitere in Frage kommende Folgen der 11. Staffel heißen:

1. Into Fat Air
2. Ratings Guy
3. The Old Man and the Big 'C'
4. Yug Ylimaf
5. Joe's Revenge
6. Lois Comes Out of Her Shell
7. Friends Without Benefits
8. Jesus, Mary and Joseph!
9. Space Cadet
10. Brian's Play
11. The Giggity Wife
12. Valentine's Day in Quahog
13. Chris Cross
14. Call Girl
15. Turban Cowboy
16. 12 and a Half Angry Men
17. Bigfat
18. Total Recall
19. Save the Clam
20. Farmer Guy
21. Roads to Vegas
22. No Country Club for Old Men

Folgendes wird von den Adressaten der Abmahnschreiben verlangt:

Innerhalb einer Frist von wenigen Tagen soll eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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